Das Amsterdamer Berufungsgericht hat am 9. März einen wegen Beleidigung von Muslimen angeklagten 37-jährigen Mann freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 500 Euro gefordert. Der Angeklagte war bereits in der ersten Instanz freigesprochen worden.
Im Jahr 2010 wurde der Dokumentarfilm Wilders – The Movie über den niederländischen Politiker Geert Wilders ausgestrahlt. Dabei blickten die Filmemacher auf die Motive von Wilders und dessen Anhängern. Einer der Protagonisten war der Angeklagte, der als Unterstützer von Geert Wilders vorgestellt wurde. Unter anderem sprach er über Araber als "Arschficker, die auch Sex mit kleinen Jungen haben“ –Das sei normal in ihrer Kultur. Er machte Aussagen wie:
"Ja, Fragen wir einfach mal so: Würde jemand die Muslime vermissen, wenn sie plötzlich verschwinden? Ich persönlich denke, die Antwort wäre überall „Nein“, weil, na ja, weil sie nichts zur Gesellschaft beitragen. Es sind doch wirklich die Muslime, die ständig nörgeln und mosern ... und besondere Privilegien wollen und andere Menschen bedrohen. Und ... klar, wenn sie das alles nicht tun würden wäre alles in Ordnung. Aber, na ja, sie tun es eben, und das ist das Problem."
Zwei Personen haben daraufhin Anzeige wegen Verleumdung erstattet, weil sie in diesen Aussagen eine Diffamierung von Arabern sahen.
Beleidigende Aussagen gegen Muslimen
Das Amsterdamer Berufungsgericht ist der Auffassung, dass der Verdächtige Muslime sagen wollte, wenn er über Araber sprach. Das Gericht stellte außerdem fest, dass Aussagen wie "Muslime sind begeisterte Arschficker" und "sie ficken kleinen Jungen" ohne weiteres als beleidigend für Menschen muslimischen Glaubens betrachtet werden können.
Bei der Beurteilung dieser Äußerungen ist es wichtig zu beachten, dass sie im Zusammenhang einer öffentlichen Debatte getroffen wurden. Er machte diese Aussagen immerhin bei einem aufgezeichneten Interview - und vor einer Anti-Islam-Demonstration in Berlin, an der der Verdächtige teilnahm -, dass nach seinem Wissen für einen Dokumentarfilm über den Politiker Geert Wilders geführt wurde und im niederländischen öffentlich-rechtlichen Fernsehen ausgestrahlt werden sollte.
Innerhalb der Grenzen der freien Meinungsäußerung
Nach Ansicht des Berufungsgerichts muss es möglich sein, Fragen und Probleme von allgemeinem Interesse in einem politischen Kontext anzusprechen, auch wenn diese Äußerungen beleidigen, schockieren oder beunruhigen.
Wir haben es hier nicht mit widerlich formulierten, aber ansonsten wohlüberlegten Äußerungen über Muslime im Allgemeinen zu tun, aber manchmal ist die öffentliche Debatte von dieser Art von provozierender Rede geprägt.
Nach Ansicht des Gerichts sind die Ausdrücke nicht derart beleidigend, dass sie als Anstiftung zu Hass, Gewalt, Diskriminierung oder Intoleranz betrachtet werden müssen. Die Äußerungen seien nicht unnötig verletzend, und der Verdächtige übertrete nicht die Grenzen seines Rechts auf freie Meinungsäußerung.
Lesen Sie das Urteil des Gerichts hier (auf Niederländisch).