Das Bundesverfassungsgericht hat für März 2016 eine dreitägige Verhandlung angesetzt, in der es um das Verbot der rechtsextremen NPD und ihrer Teilorganisationen gehen wird. Die Hürden für die Eröffnung eines solchen Verfahrens sind hoch, da das Grundgesetz politische Parteien schützt. Nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz sind Parteien verfassungswidrig, wenn sie „nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden".