Technologie & Rechte

Urheberrecht: 6 Maßnahmen zum Schutz der freien Rede

Es ist noch nicht zu spät, Artikel 13 zu überdenken. Die Menschenrechte stehen nicht in Opposition zum Urheberrecht, aber es ist wichtig, dass die Urheberrechtsverordnung der EU Maßnahmen zum Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung enthält.

by Eva Simon

Die Debatte über den Entwurf der Urheberrechtsrichtlinie und insbesondere über Artikel 13 ist in vollem Gange. Menschenrechtsgruppen und Organisationen für digitale Rechte versuchen, die EU-Entscheidungsträger davon zu überzeugen, Artikel 13 aus dem Entwurf der Urheberrechtsrichtlinie zu streichen. Artikel 13 würde neue Verpflichtungen einführen für Anbieter von Internetdiensten, die nutzergenerierte Inhalte teilen und speichern, wie etwa Video- oder Foto-Sharing-Plattformen. Besonders problematisch ist dabei die Verpflichtung, Uploads auf die genannten Dienste zu filtern. Artikel 13 wird mit ziemlicher Sicherheit eine so gravierende Rechtsunsicherheit hervorrufen, dass Online-Dienste keine andere Möglichkeit haben werden, als die Kommunikation der EU-Bürger zu überwachen, zu filtern und zu blockieren, wenn sie eine Chance haben wollen, im Geschäft zu bleiben.

Das Hauptargument der Menschenrechtsorganisationen ist, dass die obligatorische Inhaltsfilterung das Recht auf freie Meinungsäußerung bedroht – nämlich unsere Fähigkeit, Ideen und Informationen zu verbreiten und zu suchen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Internet-Unternehmen in vorauseilendem Gehorsam übertrieben eifrig sein werden, wenn sie festlegen was sie alles filtern, um so das Risiko kostspieliger Geldstrafen zu vermeiden. Automatische Filtersysteme bringen eine neue Ära der Zensur ins Internet. Menschenrechtsorganisationen argumentieren auch, dass bestimmte Plattformen, wie Wikipedia und Github, durch die neuen Reformen abgetötet werden. Oder zumindest, dass die Reform die wertvolle Zusammenarbeit zwischen den Nutzern und die Möglichkeiten des Wissensaustausches, die diese Plattformen bieten, behindern wird.

Natürlich wollen weder die Europäische Kommission noch das Europäische Parlament diese Plattformen schließen oder den europäischen Start-ups, die Codes auf Github teilen, das Leben schwer machen. Sie wollen die großen Plattformen wie Facebook, YouTube und Google regulieren. Auch wenn das viele von uns an sich für eine gute Idee halten, ist diese Reform nicht der richtige Weg - die Nebenwirkungen für die Gesellschaft sind einfach zu schwerwiegend.

Brauchen wir Artikel 13?

Wir wissen, dass große Plattformen enorme Profite aus den von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalten generieren. Einige dieser Inhalte verletzen das Urheberrecht, andere nicht.

Die beste Lösung für alle wäre, wenn sich Plattformen und Rechteinhaber auf ein Lizenzierungsmodell einigen könnten. Das heißt, wenn jemand ohne Erlaubnis des Plattenlabels einen Popsong auf YouTube hochlädt und YouTube mit dem Verkauf von Werbeflächen Geld verdient, erhält das Plattenlabel einen Anteil an den Werbeeinnahmen. Wenn Urheberrechtsinhaber und Plattformbetreiber zusammenarbeiten und das Geschäftsmodell ändern könnten, würde dies das Problem lösen. Würde das so einigermaßen funktionieren, wäre die Redefreiheit nicht bedroht und jeder bekäme sein Geld. Aber es sieht so aus, als würden Plattformen wie YouTube zögern, ihre Einnahmen freiwillig zu teilen.

Es steht außer Frage, dass wir die Methoden, mit denen wir derzeit das Urheberrecht schützen, ändern müssen. Internetplattformen, die Inhalte sammeln oder hosten, haben die Art und Weise wie wir Medien konsumieren verändert. Aber die in Artikel 13 geforderte obligatorische Filterung ist nicht der richtige Weg. Wenn die Europäische Kommission und das Europäische Parlament nicht bereit sind, sich gegen Internetplattformen zu behaupten und ein neues, auf Lizenzen beruhendes Modell für das Urheberrecht zu schaffen, dann müssen sie zumindest sicherstellen, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht auf dem Altar des Profits geopfert wird.

Artikel 13 wäre erst akzeptabel, wenn er folgende 6 Schutzklauseln enthielte.

1. Umkehr der Prämisse

Wir sollten davon ausgehen, dass die Nutzer das Urheberrecht nicht verletzen wollen. Den meisten von uns macht es Spaß Videos, Bilder und Memes zu teilen. Wir tun das um uns gegenseitig zu unterhalten und es steht kein geheimer Plan dahinter, jemandem sein geistiges Eigentum zu stehlen. Die Version von Artikel 13 des ursprünglichen Gesetzesentwurfs geht aber von der Annahme aus, dass die Nutzer gegen das Urheberrecht verstoßen wollen. Wenn wir von der entgegengesetzten Position ausgehen, können wir ein vernünftigeres Regelwerk schaffen.

2. Keine Vorfilterung

Das Überwachen der Inhalte der Nutzer und die Anforderung, ein System zu installieren, welches die elektronische Kommunikation vorfiltert, verletzen die Meinungsfreiheit.

3. Ausnahmen

Um Zweifel auszuräumen, ob bestimmte Dinge gegen das Urheberrecht verstoßen könnten, sollten wir Ausnahmen ausdrücklich benennen. Da wären zum Beispiel Parodie und Meme: zwei Beispiele für Fälle, in denen es für die legitime freie Meinungsäußerung oftmals gerechtfertigt ist, auch urheberrechtlich geschütztes Material zu verwenden. Wir wollen Meme retten? Dann sollten wir das auch so benennen.

Die freie Meinungsäußerung schützt vor allem die Rede über politische Themen. Wenn jemand ein Video über einen laufenden Protest hochlädt, um seine Freunde zum Mitmachen zu bewegen, und im Hintergrund urheberrechtlich geschützte Musik zu hören ist, dann sollte so etwas auch durch eine Ausnahme geschützt werden. Hintergrundmusik ist etwas, das die legitime freie Meinungsäußerung nicht gefährden sollte. Die EU sollte eine vernünftige Liste solcher Ausnahmen vorlegen.

4. Was ist privater Gebrauch?

Nicht nur das Geschäftsmodell des Copyright-Ökosystems hat sich verändert, sondern auch die Art und Weise, wie wir das Internet für private und soziale Zwecke und nicht-kommerzielle Aktivitäten nutzen. Wir alle wissen, dass Heimvideos auf YouTube hochgeladen werden, die nur von der Familie oder einer kleinen Gruppe von Freunden angesehen werden, auch wenn sie theoretisch Milliarden von Menschen erreichen könnten. Was ist, wenn eine urheberrechtlich geschützte Musik oder ein Cartoon im Video zu sehen ist? Sicherlich sollte es auch eine Ausnahme für Medien geben, die für diese Art der privaten Nutzung bestimmt sind.

5. Sanktionen

Artikel 13 sanktioniert Plattformen, wenn sie urheberrechtlich geschütztes Material nicht entfernen. Und das schafft einen Anreiz für Plattformen, zu vorsichtig zu sein und alles, was das geringste Bußgeldrisiko mit sich bringt, zu streichen. Aber was ist, wenn Plattformen anfangen, Inhalte zu entfernen, die nicht wirklich eine Verletzung des Urheberrechts darstellen? Es ist erschreckend, dass der Gesetzentwurf dazu nichts aussagt. Internetplattformen haben keinen wirtschaftlichen Anreiz, sich Mühe zu geben, es richtig zu machen. Wenn sie Dir zu Unrecht das Recht auf freie Meinungsäußerung entziehen, drohen ihnen keinerlei Sanktionen. Die EU sollte einen Ausgleichsanreiz schaffen. Wenn Rechteinhaber und Plattformen für die Löschung von rechtmäßigen nutzergenerierten Inhalten zur Verantwortung gezogen werden können, wird sich ihre Einstellung ändern und die Inhalte der Nutzer wären besser geschützt.

6. Transparenz

Plattformen kontrollieren alle im Internet verfügbaren Informationen, sie ordnen, "ranken" und löschen Inhalte. Wenn unsere politischen Vertreter oder unsere Richter eine Entscheidung treffen, die unsere Rechte berührt, sind sie der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldig. Aber wir haben es jetzt mit Unternehmen zu tun, die Entscheidungen über die freie Meinungsäußerung ohne Transparenz und Rechenschaftspflicht treffen. Wenn Deine Inhalte blockiert werden, solltest Du wissen, bei wem Du Dich beschweren kannst und die Möglichkeit haben, Entscheidungen anzufechten. Die EU könnte EU-weit kostenlose rechtliche Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Nutzern, Rechteinhabern und Internetplattformen vorsehen.

Es ist nicht zu spät, Artikel 13 zu streichen und auf der Grundlage von Lizenzen ein vernünftiges neues Modell für das Urheberrecht zu schaffen. Aber wenn die EU sich nicht dazu durchringen kann, dann sollte sie zumindest diese 6 Garantien zum Schutz der Meinungsfreiheit einführen.

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