Das Europäische Parlament steht kurz vor der Abstimmung über zwei Rechtsvorschriften. Erstens die Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt und zweitens die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Diese Richtlinien würden das Internet für immer verändern.
Der Schutz von Kindern und die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen sind legitime Gründe für die Einschränkung der Meinungsfreiheit. Es ist jedoch wichtig, ein faires Gleichgewicht zwischen den auf dem Spiel stehenden Rechten herzustellen, nämlich dem Urheberrecht und dem Schutz von Kindern einerseits und der Redefreiheit andererseits. Einschränkungen der Redefreiheit müssen immer verhältnismäßig sein. Normalerweise wägen wir die freie Meinungsäußerung und andere Interessen miteinander ab, indem wir es den Richtern (und manchmal den Behörden) überlassen, Richtlinien herauszugeben und problematische Rechtsfälle einzeln zu lösen.
Jetzt wählt die EU eine neue Richtung, eine Richtung in der die Redefreiheit nicht angemessen respektiert wird, wo Einschränkungen unverhältnismäßig sind und Entscheidungen in die Hände von Unternehmen in Privatbesitz fallen.
Experten sprechen sich gegen den Vorschlag aus
Der neue Entwurf einer Richtlinie über das Urheberrecht würde für alle Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft, die nutzergenerierte Inhalte teilen und speichern, neue Verpflichtungen einführen. Die neue Anforderung würde Internetdiensteanbieter verpflichten, in Zusammenarbeit mit Rechteinhabern Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen zu ergreifen. In dem Richtlinienentwurf werden Technologien zur Erkennung von Inhalten als mögliche Mittel zur Erfüllung dieser Verpflichtung genannt. Es ist schwierig, diese Anforderung anders zu verstehen, als als Verpflichtung, die Aktivitäten der Benutzer zu überwachen und zu filtern. Diese neue Regel würde für alle Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft gelten, wie Video-Sharing-Plattformen (YouTube), Blogging-Plattformen (Twitter, Tumblr), Social-Media-Plattformen (Facebook), sogar für Plattformen zum Teilen von Dokumenten (Dropbox) und Marktplätze (eBay, Etsy).
Mehrere Wissenschaftler (hier, hier, hier und hier) sowie Menschenrechts- und Digital Rights-Organisationen aus ganz Europa argumentieren, dass der Vorschlag existierenden Regeln der EU widerspricht und Rechtsunsicherheit schafft. Er verstößt gegen Grundrechte wie die Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre und steht im Widerspruch zu früheren Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union.
Menschenrechtsorganisationen argumentieren oft, dass Filterung die Meinungsfreiheit und den freien Zugang zu Informationen verletzt, während die ständige Überwachung der Aktivitäten der Nutzer gleichzeitig das Recht auf Privatsphäre verletzt.
Eingriffe in die Menschenrechte
Durch die Filterung wird eine Umgebung geschaffen, in der Personen keinen Zugriff auf bestimmte Informationen haben. Die Filterung ist eine Art automatischer Präventivzensur im Namen des Schutzes bestimmter Werte. Diese Werte können die moralische Verpflichtung der Öffentlichkeit einschließen, Kinder zu schützen. Dies verhindert den Zugriff auf so genannte schädliche Inhalte. Dieses Werteverständnis sieht man oft in der kommunistischen Ideologie, wie in China. Ein gemeinsames Merkmal solcher Fälle ist, dass private Firmen oder Staaten Algorithmen zum Schutz von verschiedenen unbestimmten Werten einrichten.
Aber beim Urheberrecht liegt der Fall etwas anders. Es gibt objektive Kriterien, die dazu dienen, die kreativen Arbeiten der Rechteinhaber zu schützen. Das Schutzniveau unterscheidet sich jedoch je nach den Wünschen des Erstellers. Es gibt Schöpfer, die ihre Werke freiwillig teilen, während andere Ihnen die Erlaubnis nur geben, wenn Sie sie bezahlen. Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke für Parodien kann je nach den Bestimmungen in unterschiedlichen europäischen Ländern legal oder illegal sein.
Was wir hier sehen, ist ein klarer Eingriff in die Grundrechte. Einerseits gibt es Meinungsfreiheit und das Recht auf Zugang zu Informationen; Auf der anderen Seite gibt es den Schutz der Schöpfer und ihrer Werke. Die kreative Industrie würde ohne einen angemessenen Urheberrechtsschutz nicht gedeihen. Es ist wichtig für die Wirtschaft und für die Entwicklung der Informationstechnologie. Das Erfordernis, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den in Rede stehenden Rechten, nämlich dem Urheberrecht und den Grundrechten, herzustellen, wird in diesem Fall jedoch nicht verwirklicht. Das liegt daran, dass das Urheberrecht bereits auf andere Weise als durch Filterung angemessen geschützt wird - Methoden, die weit weniger aufdringlich sind. Die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr ist ein gutes Beispiel. Sie begrenzt die Haftung für Urheberrechtsverletzungen auf die Fälle, von denen die Dienstanbieter tatsächliche Kenntnis haben, bzw. auf Fälle, in denen sie diese Kenntnis erlangen, den Zugriff auf den Inhalt jedoch nicht entfernen oder deaktivieren. Nach dem Entwurf der Urheberrechtsrichtlinie wären Internetdienstanbieter für alles verantwortlich, was ihre Filter durchlassen, auch ohne ihr tatsächliches Wissen. So würden die neuen Regeln für Internetdiensteanbieter Rechtsunsicherheit schaffen, welche Rechtsvorschriften sie befolgen sollten.
"Schädlicher Inhalt"
Mit etwas mehr Abstand betrachtet, lässt sich leicht erkennen, dass die vorgeschlagene Filterlösung zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen zu einem EU-weiten Trend passt. Neben dem Entwurf der Urheberrechtsrichtlinie erfordert die vorgeschlagene neue Fassung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste auch Filterlösungen. Die vorgeschlagene Richtlinie würde auch vorschreiben, dass Videoplattformen in Privatbesitz im Namen des Schutzes von Minderjährigen einen Filtermechanismus anwenden.
Während der Schutz von Minderjährigen ein wünschenswertes Ziel ist, gibt es zwei grundlegende Probleme. Erstens ist es schwierig zu definieren, was als schädlicher Inhalt angesehen werden kann. Zum Beispiel kann es schwierig sein, die Grenze zwischen Softcore-Pornografie und wichtigem Sexualkunde-Material zu ziehen. Der gleiche Inhalt, der für einen durchschnittlichen 10-Jährigen schädlich sein kann, ist aber für einen 10-jährigen, der Opfer sexueller Belästigung ist, sehr nützlich. Zweitens verfügen Videoplattformen nicht über das Wissen und die personellen Ressourcen, um Inhalte richtig zu klassifizieren.
Die obligatorische Filterung würde Unternehmen in Privatbesitz zwingen, schwierige Grundrechtsprobleme zu lösen. Die Urheberrechtsrichtlinie würde Unternehmen zwingen, zwischen geschützter Redefreiheit und Urheberrechtsverletzung zu unterscheiden, während die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste sie zwingen würde, zwischen Meinungsfreiheit und schädlichem Inhalt zu unterscheiden.
Den Kelch an die Unternehmen weiterreichen
Mit dieser Lösung versucht die Kommission, das Problem von Urheberrechtsverletzungen und schädlichen und hasserfüllten Online-Inhalten zu lösen, indem sie die Verantwortung auf Internet-Unternehmen wie Suchmaschinen, Video-Sharing-Plattformen und soziale Netzwerke verlagert. Diesen Unternehmen fehlen jedoch die Ressourcen und das Wissen, um Probleme im Zusammenhang mit den Grundrechten zu lösen.
Und es geht nicht nur um ihr Know-how in diesem Bereich - es geht auch gegen die Natur ihres Geschäftsmodells. Für diese Unternehmen ist der Schutz der Grundrechte nicht von primärer Bedeutung. Wenn es darum geht, zwischen geschäftlichen Interessen und dem Schutz der Meinungsfreiheit zu wählen, haben Unternehmen einen starken Anreiz, sich für ersteres zu entscheiden, nämlich Inhalte zu entfernen, wenn auch nur das kleinste Risiko besteht, dass sie rechtlich belangt werden könnten.
Wenn die Unternehmen die Kontrolle über die Inhalte haben, sind die Redefreiheit und die Informationsfreiheit ernsthaft gefährdet, da es für den Einzelnen schwieriger ist, sein Recht auf freie Meinungsäußerung auszuüben und durchzusetzen. Es wird nicht einmal die Möglichkeit geben, eine öffentliche Debatte über bestimmte Inhalte zu führen, weil sie niemals ans Licht kommen werden. Diese Unternehmen werden alle verfügbaren Informationen kontrollieren. Die Tatsache, dass Unternehmen Entscheidungen über Inhalte treffen, ist nicht nur eine schwere Belastung für den kommerziellen Sektor, sondern auch höchst intransparent, was für Demokratien völlig ungeeignet ist, um ein so wichtiges Thema wie die Meinungsfreiheit zu regeln. Der Mangel an Transparenz ist ein Problem, weil daraus direkt resultiert, dass es keine Verantwortlichkeit gibt - Einzelpersonen wissen nicht, gegen wen sie vorgehen müssen, wenn ihr Inhalt blockiert oder gelöscht wird, und verweigern ihnen einen ordnungsgemäßen Prozess.
Warum ändert die EU überhaupt die Richtlinien? In erster Linie ist die EU froh, die Verantwortung an große Unternehmen zu übertragen, die über die finanziellen Mittel verfügen, um Probleme zu lösen, Software zu entwickeln und gegebenenfalls Geldbußen zu zahlen. Zweitens versucht die EU, eine ausgewogenere Kreativwirtschaft zu schaffen. Einerseits haben Internetfirmen bestimmte Interessen, andererseits haben Rechteinhaber ihre eigenen Interessen, und irgendwo dazwischen geht der Fokus auf den Nutzer verloren. Wir glauben, dass sich die EU auch auf die Nutzer konzentrieren und die Redefreiheit, die Informationsfreiheit und die Privatsphäre der Menschen schützen sollte.