Der für den Fall der zwei Puppenspieler zuständige Richter des spanischen Nationalgerichts (Audiencia Nacional) hatte bereits zuvor Untersuchungshaft angeordnet, weil eine ihrer Puppen ein Schild mit der der Aussage „Es lebe Al Ka ETA“ hochhielt, was er als Verherrlichung des Terrorismus interpretierte. Der Fall bleibt geöffnet, weil die Puppenspieler auch wegen Volksverhetzung angeklagt wurden, was in die Zuständigkeit eines untergeordneten Gerichts fällt. Rights International Spain hat diesen Fall gemeinsam mit anderen Organisationen der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Verhaftung gemeldet.