Das oberste Verwaltungsgericht Bulgariens wies die Weigerung des Staatlichen Sicherheitsdienstes zurück, dem Bulgarian Helsinki Committee Statistiken zur Verwendung geheimdienstlicher Mittel zur Verfügung zu stellen.
Das Staatliche Amt für Nationale Sicherheit (SANS) hatte sich geweigert, die Informationen öffentlich zu machen und zwar nicht etwa weil diese geheim seien, sondern weil es solche Informationen angeblich einfach nicht gebe. Diese Weigerung wurde später vom Verwaltungsgericht der Stadt Sofia bestätigt, aber das oberste Verwaltungsgericht Bulgariens wertete diese Einschätzung als falsch.
Geheimsache
2014 bat BHC, unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz, das SANS um Informationen. Die Organisation wollte herausfinden, wie viele Anfragen für den Einsatz besonderer Geheimdienstlicher Mittel (special intelligence means, SIM) das SANS im Jahr 2013 gestellt hat, wie viele davon gewährt wurden und die Anzahl der Personen, die Autorisiert waren diese Mittel einzusetzen.
Auf Geheiß seines Vorsitzenden lehnte das SANS die Anfrage mit der Begründung ab, die Herausgabe dieser Informationen sei verboten.
Das SANS behauptet, dass die Information nach Punkt 25 der Liste von Informationen, die als offizielle Geheimsache gelten, geheim sei, gemeint sind "Information über die Koordination und die Interaktion mit Repräsentanten der Judikative bei der Durchführung geheimdienstlicher Untersuchungen".
Laut BHC lässt es sich rechtlich nicht begründen, dass die angeforderte statistische Information unter diese Klassifizierung fallen könnte. Es gibt kein rechtlich geschütztes Interesse, das durch die Veröffentlichung beschädigt oder bedrohtwürde. Darüber hinaus sollte die behauptete Einstufung von Informationen als Geheimsache auf einer Bestimmung beruhen, die der Öffentlichkeit zugänglich ist, was nicht der Fall ist.
Gebt sie heraus
Deshalb ist die Weigerung des SANS unbegründet und klärt nicht über die Gründe der Geheimhaltung auf. Das BHC führt auch die Europäische Menschenrechtskonvention an, in der das Recht öffentlicher Beobachtungsorganisationen auf Zugang zu Informationen bestätigt wird.
Das oberste Verwaltungsgericht Bulgariens hob die Entscheidungen des untergeordneten Verwaltungsgerichts und der SANS im November 2015 auf, weil die Anträge auf Zugang zu öffentlichen Informationen nicht die operative Arbeit des SANS betreffen sondern lediglich deren Ergebnisse. Bei den angeforderten Statistiken handelt es sich nicht um geheime Informationen, sagte das Gericht und die Veröffentlichung derselben stellt keine Gefahr für Staatsgeheimnisse dar.