Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Teilnehmende einer Demonstration Film- und Bildmaterial von den Polizeikräften anfertigen dürfen, ohne deshalb automatisch eine Identitätsüberprüfung fürchten zu müssen. In dem konkreten Fall filmte die Polizei ihrerseits die Demonstration. Nur wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass das Material auch veröffentlicht werden soll, darf die Polizei nach dem Ausweis fragen. Das Gericht sah in der Identitätsüberprüfung das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Grundgesetz verletzt.