Eine Reihe prominenter Verbände, die die Interessen des Kreativsektors vertreten, wie die Association of Commercial Television in Europe, die International Federation of Film Producers Association, die International Video Federation und die Premier League haben in einem offenen Brief die Teilnehmer der Trilogverhandlungen über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt aufgefordert, die Verhandlungen über Artikel 13 des Richtlinienentwurfs auszusetzen.
Bisher haben vor allem Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen gegen Artikel 13 Einspruch erhoben und argumentiert, dass er die freie Meinungsäußerung im Internet einschränken und es Internetplattformen ermöglichen wird, unsere Privatsphäre weiter zu untergraben, und dass er darüber hinaus bereits vom Gerichtshof der Europäischen Union entschiedenen Fällen widerspräche. Liberties und andere Menschenrechtsorganisationen betonten gegenüber den Entscheidungsträgern auch, dass die nationalen Verfassungsgerichte im Falle einer Umsetzung von Artikel 13 die Umsetzung wahrscheinlich wegen der Garantien der Meinungsfreiheit und der Privatsphäre im nationalen Recht ablehnen werden. Und es ist auch zu erwarten, dass der Gerichtshof ihn streicht. Mehrere Spezialisten des Max-Planck-Instituts und anderer Universitäten, Wissenschaftler und die European Copyright Society
stimmen mit uns überein. Und sie haben auch darauf hingewiesen, dass Artikel 13 tatsächlich im Widerspruch zu bestehenden Vorschriften in anderen Teilen des EU-Rechts stehen wird und dadurch Rechtsunsicherheit für Unternehmen, Urheber und die Öffentlichkeit im Allgemeinen schafft.
Jetzt sind auch Vertreter des audiovisuellen Sektors und des Verlagswesens auf den Plan getreten und haben die Entscheidungsträger der EU aufgefordert, die Verhandlungen auszusetzen, bis die Rechtsnormen durch den Europäischen Gerichtshof geklärt sind. Letzteres soll über relevante Fälle entscheiden, insbesondere über einen Fall, an dem YouTube beteiligt ist, der das Hosting von Videos mit urheberrechtlich geschützten Inhalten betrifft (C-682/18).
Vor weniger als einer Woche veröffentlichte das Parlament ein Q and A (Fragen und Antworten) zum Entwurf einer Urheberrechtsrichtlinie mit der Begründung, dass "das Ziel des Entwurfs von Artikel 13 darin besteht, den Künstlern eine stärkere Position bei der Inanspruchnahme ihrer Rechte auf eine angemessene Vergütung zu geben, wenn ihre Werke von anderen online genutzt und verbreitet werden". Aber die Tatsache, dass auch die Rechteinhaber gegen Artikel 13 sind, zeigt, dass etwas völlig falsch läuft. Sicherlich ist es an der Zeit, die Verhandlungen über Artikel 13 auszusetzen und einen intelligenteren Weg zum Schutz des Urheberrechts zu finden, der nicht damit einhergeht, Grundfreiheiten einfach zu überrollen.
Aus diesem Grund haben wir an Vertreter der drei Organe der EU geschrieben, die derzeit an der Fertigstellung der Urheberrechtsrichtlinie arbeiten, und sie aufgefordert, die Verhandlungen über Artikel 13 auszusetzen. Den Brief findest du hier.