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Deutsches Verfassungsgericht urteilt über Meinungsfreiheit

Die Kundgabe von "ACAB" ("all cops are bastards") im öffentlichen Raum ist vor dem Hintergrund der Meinungsfreiheit nicht ohne Weiteres strafbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in zwei Fällen zu Fußballfans...

by Adriana Kessler
(Image: ANBerlin)

Die Kundgabe von "ACAB" ("all cops are bastards") im öffentlichen Raum ist vor dem Hintergrund der Meinungsfreiheit nicht ohne Weiteres strafbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in zwei Fällen zu Fußballfans entschieden, die "ACAB" als Transparent hochhielten bzw als Aufdruck auf der Hose trugen. Gesetze wie § 185 Strafgesetzbuch (Beleidigung) können das Recht auf Meinungsfreiheit eingrenzen. Jedoch muss sich die Äußerung auf eine überschaubare und abgegrenzte Personengruppe beziehen. Nach Auffassung des Gerichts richteten sich die Äußerungen nicht individualisiert gegen bestimmte Beamte.

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