Die Kundgabe von "ACAB" ("all cops are bastards") im öffentlichen Raum ist vor dem Hintergrund der Meinungsfreiheit nicht ohne Weiteres strafbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in zwei Fällen zu
Fußballfans entschieden, die "ACAB" als Transparent hochhielten bzw als Aufdruck auf der Hose trugen. Gesetze wie § 185 Strafgesetzbuch (Beleidigung)
können das Recht auf Meinungsfreiheit eingrenzen. Jedoch muss sich die
Äußerung auf eine überschaubare und abgegrenzte Personengruppe beziehen. Nach
Auffassung des Gerichts richteten sich die Äußerungen nicht individualisiert gegen
bestimmte Beamte.