Ende 2017 schloss der belgische Staat ein Abkommen mit der
Diktatur des Sudan zur Identifizierung von Exilanten, die sich auf der
Durchreise nach Großbritannien befinden. Herr M. A., ein sudanesischer
Staatsangehöriger, der verhaftet und in einem geschlossenen Zentrum
festgehalten wurde, wurde von einer sudanesischen Delegation identifiziert, die
daraufhin eine Ausweisungsermächtigung erteilte. Während des gesamten
Verfahrens handelte der belgische Staat unter Verletzung der Grundrechte.
Erstens, indem er die Ausweisung des sudanesischen Staatsangehörigen anordnete,
ohne die Risiken von Folter und unmenschlicher Behandlung zu bewerten, denen dieser
in seinem Heimatland wahrscheinlich ausgesetzt war, zweitens, indem er eine
belgische Gerichtsentscheidung ignorierte, die seine Ausweisung in den Sudan
verbot, und drittens, indem er den Antragsteller zwang, eine
"freiwillige" Rückkehr zu unterschreiben. Am 27. Oktober 2020 verurteilte
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Belgien wegen dieser
schweren Verstöße.
Intervention der Belgischen Liga für Menschenrechte in erster Instanz
In Reaktion auf die Zusammenarbeit zwischen Belgien und dem
sudanesischen diktatorischen Regime erhob die Belgische Liga für Menschenrechte
(LDH) Klage vor dem Lütticher Gericht erster Instanz, welches entschied, die Abschiebung in den Sudan zu verbieten. Leider wurde die Entscheidung in der
Berufung mit der Begründung aufgehoben, dass die LDH kein Interesse daran habe,
im Namen des sudanesischen Staatsangehörigen zu handeln. LDH intervenierte
daraufhin vor dem EGMR in dem Fall, mit dem wir uns in diesem Artikel befassen:
M.A. gegen Belgien.
Die Geschichte von Herrn M.A.
Herr M.A. ist ein Staatsangehöriger des Sudan, der im
September 2017 in Belgien verhaftet und in einem geschlossenen Zentrum
festgehalten wurde. Er wurde von der sudanesischen Delegation identifiziert,
die eine Ausweisung autorisierte. Daraufhin reichte er bei der Ratskammer des
Brüsseler Gerichts erster Instanz einen Antrag auf Freilassung ein. Bereits vor
der Prüfung seines Antrags wurde er darauf hingewiesen, dass er am nächsten Tag
nach Khartum zurückkehren müsse. Nach einem unilateralen Gesuch untersagte der
vorsitzende Richter Belgien die Abschiebung von Herrn M.A., solange die
zuständigen Gerichtsbarkeiten ihre Entscheidungen noch nicht getroffen hatten.
Der Abschiebeflug wurde daraufhin gestrichen, allerdings wurde Herr M.A.
dennoch zum Flughafen gebracht und zwangsweise in ein Flugzeug gesetzt. Ein
uniformierter Beamter drohte ihm mit weiteren Abschiebungsversuchen und zwang
ihn, eine "freiwillige" Rückkehreinwilligung zu unterschreiben, die
alles andere als freiwillig war.
Ein bedeutender Triumph für die Menschenrechte
Das Urteil des EGMR ist ein bedeutender Sieg: Das Gericht entschied einstimmig, dass Herr M.A. ohne ausreichende Prüfung der Risiken von Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung sowie unter Verletzung seines Rechts auf wirksame Rechtsbehelfe in den Sudan abgeschoben wurde. Das Gericht befand auch, dass diese Rückkehr nicht als "freiwillige" Rückkehr bezeichnet werden kann.
"Das Gericht erklärte, die verfahrenstechnischen Mängel, für die die belgischen Behörden verantwortlich waren, haben es dem sudanesischen Antragsteller nicht erlaubt, das von ihm in Belgien eingereichte Asylverfahren fortzusetzen. Diese Unzulänglichkeiten haben auch dazu geführt, dass die belgischen Behörden die Risiken, denen er im Sudan ausgesetzt sein würde, unzureichend bewertet haben. Darüber hinaus machten die belgischen Behörden die vom Antragsteller erfolgreich eingeleiteten Rechtsmittel unwirksam, indem sie ihn trotz des vom Gericht ausgesprochenen Verbots in den Sudan zurückführten".
LDH begrüßt diesen Erfolg, ist aber zutiefst besorgt über die mangelnde Berücksichtigung der Grundrechte und der Gewaltenteilung durch die damalige belgische Regierung. Die LDH erhofft sich von diesem Urteil eine deutliche Signalwirkung für den neuen Staatssekretär für Asyl und Migration. Die belgische Migrationspolitik darf nicht länger darauf ausgerichtet sein, Menschen um jeden Preis zurückzuführen. Das Recht, internationalen Schutz zu suchen, muss überall und zu jeder Zeit respektiert werden.