Pol Naydenovs Ausweis weist ihn als Frau aus, die ohne deutliche Anzeichen des einen oder anderen Geschlechts geboren wurde. Dies ist der erste bekannte Fall einer intersexuellen Person in Bulgarien, die wünscht, das auf ihren Ausweispapieren angegebene Geschlecht zu ändern. Naydenov hat die Ablehnung durch ein untergeordnetes Gericht unter Berufung auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention angefochten. Dieser sieht vor, dass "jeder das Recht auf Respekt seines Privatlebens hat." Das bulgarische Gericht wird seine Berufung im Mai verhandeln.