Technologie & Rechte

EU-Urheberrechtsverordnung - eine Bedrohung für die freie Meinungsäußerung

Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich die EU-Institutionen endlich auf die neue europäische Urheberrechtsverordnung geeinigt. Ist Sie eine Bedrohung für die Meinungsfreiheit? Wird es Upload-Filter geben? Wir fassen zusammen.

by Eva Simon

Nach zweieinhalb Jahren hitziger Debatte haben sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten auf eine neue Urheberrechtsrichtlinie geeinigt. Es war ein langer Prozess, und die allerletzte Abstimmung zu dem Thema wird erst im April im Europäischen Parlament stattfinden.

Eine Reform war überfällig, aber diese Veränderungen bedrohen die Meinungsfreiheit.

Die Modernisierung der EU-Urheberrechtsvorschriften war unvermeidlich, und es gibt einige Bereiche, in denen Änderungen tatsächlich überfällig waren. Etwa dort, wo diese für Rechteinhaber, wie Künstler, Verlage und Plattenfirmen wichtig sind, aber auch für Nutzer, wie Wissenschaftler, und Menschen, die einfach nur Videos ansehen oder Nachrichten online lesen. Die einzigen Lobbyisten, denen die bisherigen Regeln am Herzen lagen, waren die großen Internet-Konzerne, die mit der Arbeit anderer Menschen Millionen von Euro verdienen. Artikel 13 zielte darauf ab, Internet-Giganten zu zwingen, Lizenzverträge mit Rechteinhabern abzuschließen und die Einnahmen, die sie durch die Arbeit anderer erzielen, zu teilen. Beispiele für diese Praktiken sind das Sammeln und Anzeigen von Inhalten durch Dritte wie es etwa Google mit YouTube praktiziert, um so aus Videos, die von Nutzern hochgeladen werden, riesige Gewinne zu erzielen.

Die von den EU-Entscheidern angebotene Lösung für dieses wirtschaftliche Ungleichgewicht entsprach nur den Erwartungen der Rechteinhaber. Vor diesem Hintergrund haben andere Interessengruppen offene Briefe verschickt, in denen sie die EU-Entscheidungsträger aufforderten, die Verhandlungen über Artikel 13 entweder auszusetzen oder ganz einzustellen. Zu diesen Interessengruppen gehörten Akademiker, die European Copyright Society, Menschenrechtsorganisationen, der UN-Sonderberichterstatter für die Förderung und den Schutz des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, einzelne Nutzer und verschiedene führende Verbände, die die Interessen des Kreativsektors vertreten.

Was diese Organisationen, genau wie Liberties, beunruhigte, war die Bedrohung der Meinungsfreiheit. Der vorgeschlagene Artikel 13 hätte die Anbieter von Diensten zur gemeinsamen Nutzung von Inhalten gezwungen, Upload-Filter zu verwenden, um die geringste Gefahr einer Urheberrechtsverletzung zu vermeiden. Die Gegner dieser technischen Lösung argumentierten, dass automatisierte Inhaltsfilter nicht zwischen rechtmäßigen und rechtswidrigen Inhalten unterscheiden können. Dies würde dazu führen, dass Internetplattformen Upload-Software entwickeln, die alles herausfiltert, was ihnen Probleme bereiten könnte, um zu vermeiden, eventuell Haftung für Inhalte übernehmen zu müssen, die von ihren Nutzern hochgeladen werden.

Die EU-Gesetzgeber hätten es so viel besser machen können.

Aber nicht nur die Upload-Filter sind problematisch. Auch das Fehlen von Garantien zum Schutz unserer Grundrechte bereitet uns Kopfschmerzen. Für den Schutz der Meinungsfreiheit ist entscheidend, Überwachungs- und Filteranforderungen zu vermeiden. Wir haben auch argumentiert, dass Rechteinhaber und Plattformen für die Löschung rechtmäßiger benutzergenerierter Inhalte haftbar gemacht werden sollten und nicht nur für die Nicht-Löschung von urheberrechtswidrigen Inhalten. Sanktionen für die Löschung rechtmäßiger Inhalte würden die Einstellung der Internetplattformen verändern und Nutzerinhalte wären wirksamer geschützt. Wir haben auch eine Klausel gefordert, die die Internet-Giganten verpflichtet, transparent zu arbeiten und EU-weit Rechtsmechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Nutzern, Rechteinhabern und Internetplattformen zu schaffen.

Die Entscheidungsträger der EU hätten eine neue Urheberrechtsregelung einführen können, die besser zu der bestehenden Technologie und dem Wandel der Medien gepasst hätte. Es wäre eine großartige Gelegenheit gewesen, das Urheberrecht zu ändern und darüber nachzudenken, was wir unter privater Nutzung verstehen und was die Ausnahmen im Hinblick darauf sind, wann und wie urheberrechtlich geschützte Werke verwendet werden können.

Aber was wir am Ende bekommen haben, ist alles andere als ideal. Es gibt durchaus einige Sicherheitsvorkehrungen, die wir begrüßen, wie die Ausnahmen für Kritik, Rezensionen, Karikaturen, Parodien oder Nachahmungen. Dies könnte Memes und andere Parodien retten. Aber die Hauptprobleme mit Artikel 13 lösen diese Ausnahmen für das legale Hochladen von Inhalten nicht.

Strenge Auslegung der Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen wird dazu führen, dass Inhalte vollständig gelöscht werden.

Start-ups und kleinere Unternehmen werden nicht vor der zusätzlichen Belastung bewahrt. Für Ausnahmen wurden drei Anforderungen festgelegt, aber es gibt keinen einzigen Anbieter von Online-Content-Sharing-Diensten, der diese Anforderungen erfüllt, es sei denn, sie starten ihr Projekt von Grund auf neu. Diese drei Anforderungen bestehen darin, dass die angebotenen Dienste der Öffentlichkeit erst weniger als drei Jahre zur Verfügung stehen dürfen, dass die Unternehmen einen Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro und dass sie weniger als 5 Millionen monatliche Nutzer haben. Die Unternehmen müssen alle drei dieser Kriterien erfüllen, um freigestellt zu werden. Und selbst wenn es einem Unternehmen gelänge, müsste es nachweisen, dass alles getan wurde, um weitere Uploads zu verhindern, wenn das Unternehmen auf Verstöße aufmerksam gemacht wird.

Das größte Problem, das wir hier sehen, ist, dass die Urheberrechtsrichtlinie die Haftungsregelung der zwischengeschalteten Dienstleister ändern wird, ohne die durch die Änderung verursachten möglichen Nebenwirkungen und Kollateralschäden zu überdenken. Diejenigen, die lediglich von anderen erstellte Inhalte hosten, haften für Urheberrechtsverletzungen. Bisher wurden die Hosting-Unternehmen über Urheberrechtsverletzungen informiert und mussten die betreffenden Inhalte entfernen, um eine Haftung zu vermeiden. Die Haftungsbeschränkung gilt ab sofort nicht mehr für Anbieter von Online-Content-Sharing-Diensten. Sie haften für Inhalte, die von ihren Nutzern hochgeladen werden, auch wenn ihnen die Urheberrechtsverletzung nicht bekannt ist. Um eine Haftung zu vermeiden, werden diese Unternehmen alles tun, einschließlich Vorfilterung, Überwachung oder Ausschluss von Benutzern, um eine Haftung zu vermeiden. Und das bedeutet, dass sie alles entfernen oder herausfiltern, was die geringste Gefahr birgt, als Verletzung von Urheberrechten ausgelegt zu werden. Dies kann ein Fünfjähriger sein, der ein Lied singt, oder ein Video von einer Demo, bei dem urheberrechtlich geschützte Musik im Hintergrund läuft.

Wie geht es weiter?

26. Februar: Der LIBE-Ausschuss wird über den Text abstimmen.

15.-18. April: Das Parlament hat ein letztes Wort.

Wenn Du am 2. oder am 23. März in Berlin bist, kannst Du gegen Artikel 13 protestieren:

2. März: Berlin gegen Artikel 13

23. März: Demonstration gegen Upload-Filter

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