Sexuelle Orientierung und Behinderung sollten in Artikel 1 der Niederländischen Verfassung (Verbot von Diskriminierung) erwähnt werden, meint die Staatssekretärin für Soziales Jetta Klijnsma. Sie meinte, dies möge Anwälten unnötig erscheinen, da Artikel 1 deutlich Diskriminierung aus allen möglichen Gründen verbietet, aber es könne Schwulen, Lesben, Bi- und Transsexuellen sowie Behinderten viel bedeuten, wenn es erwähnt würde. Gesetze allein seien zwar nicht die genug um die Welt zu verbessern, aber „Das ist eine Sache, an der wir alle zusammenarbeiten sollten.“