Das Kabinett hatte Berufung gegen die erste Entscheidung des Gerichts im, von der Kanzlei Prakken d'Oliveira eingereichten Abhör-Fall eingereicht. Der niederländische Geheimdienst AIVD hatte Telefongespräche zwischen den Anwälten der Kanzlei und ihren Klienten abgehört. In der Berufung entschied der Richter in Den Haag, dass AIVD und der militärische Geheimdienst MIVD nicht das Recht haben, solche Gespräche abzuhören, da diese durch das Anwaltsgeheimnis geschützt sind. Lediglich unter unabhängiger Aufsicht, die es momentan aber nicht gibt, wäre das Abhören legal.