Derzeit wenden mindestens achtzehn Gemeinden in den Niederlanden eine Form des polizeilichen Screenings von Wohnungsbewerbern an. (vergleiche hier).
Vermieter fragen, manchmal über andere lokale Behörden, die Polizei nach ihrer Meinung zu einem Wohnungsbewerber. Die Polizei überprüft, welche Details über die Person bekannt sind und gibt Ratschläge zur "Risikoeinschätzung" des Bewerbers.
Die Kriterien nach denen Mieter überprüft werden variieren je nach Gemeinde. Manchmal wird allgemein nach einer kriminellen Vergangenheit gesucht, dazu zählen Betrug, Eigentumsdelikte, Hehlerei, Drogenkriminalität, Prostitution, Frauenhandel und Sexualstraftaten. In anderen Gemeinden geht es ausschließlich um Lärm, Erregung öffentlichen Ärgernisses oder Gewalt in der nahen Umgebung des Hauses.
Ein Anruf
Manchmal wird den Wohnungssuchenden nur telefonisch mitgeteilt, dass sie keine Erlaubnis haben zu mieten. Widerspruch ist unmöglich, da die kommunalen oder polizeilichen Beurteilungen keine offiziellen Maßnahmen sind.
Die Polizei beruft sich für ihre Screenings auf Artikel 16 und Artikel 20 des polizeilichen Informationsgesetzes (WPG), unter denen es der Polizei erlaubt ist, Informationen weiterzugeben, wenn es der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung dient. Doch nach Ansicht des Ministers für Wohnungsbau, Stef Blok, ist dies nicht erlaubt.
Ihm zufolge bietet das WPG "keine Rechtsgrundlage, Menschen die eine Wohnung suchen, diese zu verweigern." Der Minister stellte ferner fest, dass es derzeit "keine Möglichkeit gibt, lästige oder kriminelle Wohnungssuchende am Einzug in eine Wohnung zu hindern."
Minister will dieses Vorgehen legalisieren
Mit einer neuen Gesetzesänderung (Erklärung), will Minister Blok dieser Überprüfungspraxis eine Rechtsgrundlage geben. Diese Änderung wird derzeit im Parlament diskutiert, aber das wichtigste Beratungsgremium der Regierung, der niederländische Staatsrat, vertritt die Ansicht, dass der Minister die Änderung zurückziehen sollte:
"Die selektive Vergabe von Wohnungen durch Screening-Ergebnisse resultiert in einer schweren Verletzung der Grundrechte auf Niederlassungsfreiheit, der Bewegungsfreiheit und der Achtung der Privatsphäre der Wohnungssuchenden. Die [Beratungsabteilung des Staatsrats] stellt fest, dass die Notwendigkeit des Vorschlags nicht ausreichend geprüft wurde, weil Fakten über die Art, Größe und Schwere des Problems fehlen. Außerdem die Proportionalität dieser weitreichenden Untersuchungen nicht nachgewiesen werden. Schließlich kommt die Abteilung zu dem Schluss, dass die Wirksamkeit des Vorschlags nicht überzeugend nachgewiesen wurde."
Darüber hinaus schreibt der Rat, dass er es zu drastisch findet, jemanden allein aufgrund einer Übersicht der verfügbaren Polizeidaten zu beurteilen, da es schwierig sei, die Richtigkeit der Daten zu bestimmen. Ein Bericht über ein öffentliches Ärgernis muss nicht immer der Wahrheit entsprechen, oder durch die genannte Person verursacht worden sein. Außerdem sind Phrasen wie "störendes Verhalten" oder "Ruhestörung" vage und sehr subjektiv.
Auch das Parlament ist nicht überzeugt
Auch D66 (Demokraten), ChristenUnie (Christliche Union), SP (Sozialisten) und CDA (Christdemokraten) sind noch nicht überzeugt und haben viele Fragen zur Notwendigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen. D66 stellt fest, dass offenbar rund 380 Gemeinden ohne Screenings auskommen und Wohnqualitäts-Probleme auf eine andere Weise lösen.
Die liberalen von der VVD sind die einzigen, die sagen, dass sie den Gesetzentwurf unterstützen: "Die Bedeutung eines sicheren Lebensumfelds [wiegt] reichlich gegen die Einschränkung anderer Grundrechte." Andere Parteien haben keine Fragen zu dem Entwurf.
Als Alternative zu solchen weitreichenden Untersuchungen können Gemeinden ein weniger weitreichendes Screening wählen. Von den Wohnungssuchenden wird "nur" ein Führungszeugnis (VOG) gefordert. Das wäre weniger weitreichend, weil in einem VOG, nur Verhaltensweisen aufgenommen werden, für die der Wohnungssuchende tatsächlich angeklagt wurde.
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