Der ungarische Rapper Dopeman machte sich nicht des Vandalismus schuldig, indem er 2013 auf einer Demonstration den Kopf von einer Statue Viktor Orbans trat. Das entschied jetzt ein ungarisches Gericht in erster Instanz. HCLU vertrit die Auffassung, dass der Ausdruck einer politischen Meinung niemals ein Verbrechen sein kann, solange dabei nicht die Rechte einer Person verletzt werden, auch nicht wenn sich die Kritik gegen ein Staatsoberhaupt richtet oder diese von einigen als unverschämt oder abstoßend wahrgenommen wird. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt