Die Erweiterung zeigt die beste, von den Lesern des Artikels gewählte, alternative Schlagzeile und hatte bereits innerhalb der ersten paar Tage 10.000 Nutzer.
Die wichtigste rechtliche Frage bezieht sich darauf, ob die Erweiterung in irgendeiner Weise urheberrechtlich geschütztem Material, wie Meinungsartikeln, schadet.
Auf Grund einer Klage des Rats der großen Nachrichten-Webseiten war Karolis Januškas gezwungen, sein Projekt einzustellen. "Überschrift vorschlagen" ("Siūlyk antraštę") ist eine Browser-Erweiterung, mit der Internet-Nutzer, die keine Lust mehr auf sogenannnte „Clickbait“ Schlagzeiten haben, ihre eigenen Versionen vorschlagen können.
Die Leser wurden getäuscht
Die Erweiterung zeigt die beste, von den Lesern des Artikels gewählte, alternative Schlagzeile an, das Original wird durchgestrichen daneben angezeigt.
Karolis hatte die absurden und irreführenden Schlagzeilen satt und so kam er auf die Idee, den Lesern ein passendes Werkzeug in die Hand zu geben, um mit ihnen umzugehen. "Überschrift Vorschlagen" war, mit 10.000 registrierten Benutzern innerhalb der ersten paar Tage ziemlich schnell erfolgreich.
Die Reaktion der Nachrichten-Seiten
Die Erweiterung und ihr Schöpfer erregten noch einmal Aufmerksamkeit, als wichtigen Nachrichten-Webseiten forderten, sie zu entfernen. Die Leiter der großen Nachrichten-Seiten machten Urheberrechtsverletzung für die Original-Schlagzeilen geltend und beklagten den Verlust von Werbeeinnahmen, da die für Mobiltelefone entwickelte Version von "Überschrift Vorschlagen" angeblich Werbeanzeigen blockiert.
Die Social-Media-Community solidarisierte sich mit dem Programmierer und Karolis wurde als LOGIN „Netz-Person des Jahres“ nominiert.
Die Kommentatoren zeigten sich empört über den Druck, den die Nachrichtenportale ausüben, der aus ihrer Sicht auf Zensur von Bürgerinitiativen und Beschränkung der Redefreiheit hinausläuft.
Copyright-Verletzung?
"Aus rechtlicher Sicht betrachtet ist die Situation in Litauen beispiellos. Auf den ersten Blick scheint es, als ob sich der Konflikt um das Urheberrecht von Webseiten-Betreibern und ihren Autoren auf der einen Seite und die Meinungsfreiheit des Schöpfers und der Nutzer der Erweiterung „Überschrift Vorschlagen“ auf der anderen Seite dreht. Doch bei näherer Betrachtung stellt man fest, dass in diesem Fall auch die Verletzung des Urheberrechts rein hypothetisch ist", sagte die Expertin beim Human Rights Monitoring Institute, Natalija Bitiukova.
"Hier ist die wichtigste Frage: Schadet die Erweiterung in irgendeiner Weise urheberrechtlich geschütztem Material, wie Meinungsartikeln. Immerhin wird der ursprüngliche Text nicht verändert, die Erweiterung stellt ihn lediglich auf dem Browser des Benutzers nach dessen Spezifikationen dar", sagte Bitiukova.
Sie wies auch auf einen früheren Präzedenzfall in Europa hin. "Apropos Werbeblocker - im deutschen Adblock-Fall hat das Gericht entschieden, dass die Werbeblocker Erweiterung legal ist, da die Nutzer ihr Recht auf Privatsphäre wahrnehmen, indem sie diese Browser-Erweiterung einsetzen."
Seit dem letzen Update funktioniert "Überschrift Vorschlagen" nur noch mit einer Nachrichten-Seite, die freiwillig an der Initiative teilnimmt. Ob die Erweiterung mit anderen Webseiten arbeiten wird, hängt jetzt von dem Ergebnis des Rechtsstreits ab.