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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: EU-Abgeordnete fordern Maßnahmen gegen geschlechtsspezifisches Lohngefälle

Die Höhe des Gehalts sollte von der geleisteten Arbeit abhängen und nicht vom Geschlecht. Trotz der EU Direktive von 2006 zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt bleiben die Gehaltsunterschiede bestehen.

by PILP

Viele Mitgliedsländer haben es bis heute versäumt, die Gesetze über Chancengleichheit und Gleichbehandlung anzupassen, daher drängen die Abgeordneten die EU Kommission dazu, neue Gesetze vorzulegen, "um effektivere Methoden zur Kontrolle der Einführung und der Durchsetzung in den Mitgliedstaaten zu schaffen".

Die Resolution wurde mit 344 gegen 156 Stimmen bei 68 Enthaltungen angenommen.

"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist ein faires Prinzip, dass von allen Arbeitgebern respektiert werden muss. Das ist leider noch nicht der Fall, weshalb wir bessere Gesetze brauchen”, sagte die Berichterstatterin Anna Záborská (EPP-SK).

Die meisten Mitgliedstaaten sind langsam wenn es darum geht, das Prinzip der gleichen Bezahlung einzuführen und durchzusetzen und die Lohn- und Rentenkluft beträgt im EU-Durchschnitt 16,4 Prozent bzw. 38,5 Prozent, mit erheblichen Unterschieden zwischen den einzelnen Ländern, heißt es in dem Text.

Lediglich in den Niederlanden und in Frankreich scheint die Umsetzung der Direktive von 2006 in nationales Recht "ausreichend deutlich und korrekt", geht aus einem Bericht der EU Kommission hervor. Am größten ist die geschlechtsspezifische Lohnkluft in Estland, Österreich, Deutschland, der Tschechischen Republik und der Slowakei, wogegen sie in Polen, Italien, Slowenien und auf Malta am geringsten ausfällt.

Ruf nach Sanktionen

In Anbetracht des mangelnden Fortschritts bei der Schließung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles schlagen die Abgeordneten die Einführung von obligatorischen Lohnprüfungen bei börsennotierten Unternehmen und die Möglichkeit von Sanktionen bei Nichteinhaltung vor. Unternehmen, die ihrer Verantwortung hinsichtlich der Geschlechtergleichstellung nicht nachkommen, sollten von der öffentlichen, aus dem EU-Haushalt finanzierten Beschaffung von Waren und Dienstleistungen ausgeschlossen, oder zur Zahlung von Bußgeldern verpflichtet werden.

Außerdem fordert die Resolution:

  • ein harmonisiertes neutrales System beruflicher Einstufung und Bewertung.
  • Objektive Kriterien zum Vergleich des Wertes einer Erwerbstätigkeit.
  • Lohntransparenz (um Ungerechtigkeiten und Lohndiskriminierung gegen Frauen aufzudecken).
  • Freie Rechtsbeihilfe für Opfer von Diskriminierung.
  • Das Verbot jeglicher Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, der geschlechtlichen Identität oder von Geschlechtsumwandlung.
  • Die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (Verhinderung ungerechtfertigter Entlassungen schwangerer Arbeitnehmerinnen).
  • Positive Maßnahmen zur Förderung der Integration von Frauen in die politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse.
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