Mit einem neuen Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Rechte von Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind, in vielen Bereichen weiter einschränken. Heftig kritisiert wird zum Beispiel, dass für viele Schutzsuchende beschleunigte Verfahren gelten sollen. „Die extreme Verkürzung des Verfahrens sowie die eingeschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine ablehnende Entscheidung sind nicht mit den grund- und menschenrechtlichen Anforderungen an ein faires Verwaltungs- und Gerichtsverfahren vereinbar“, so das Deutsche Institut für Menschenrechte. Das Parlament soll bald entscheiden.