Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) hat am 20. Juni die umstrittene Fassung von Artikel 13 des Richtlinienentwurfs über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt gebilligt. Die angenommene Fassung enthält mehrere Einschränkungen der Meinungs- und Informationsfreiheit, die eindeutig gegen die Charta der Grundrechte der EU verstoßen.
"Wenn die EU-Gesetzgebung im Widerspruch zur Charta der Grundrechte steht, können wir davon ausgehen, dass ein solches Gesetz vom Gerichtshof annulliert wird. So ist es bereits mit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gelaufen, als der EU-Gesetzgeber Kompatibilitätsprobleme mit der Charta ignorierte", sagt Eva Simon, Advocacy Officer bei Liberties.
Das Votum des Rechtsausschusses wird wahrscheinlich die offizielle Position des Europäischen Parlaments in seinen Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten sein, bei denen eine Kompromisslösung gefunden werden soll. Es sei denn, abweichende Gesetzgeber erzwingen eine Abstimmung auf der Generalversammlung im nächsten Monat.
Der Kampf geht weiter
Der nächste Meilenstein ist die Debatte in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments Anfang Juli. Liberties wird weiterhin gegen Artikel 13 kämpfen und versuchen, die Europa-Abgeordneten (MdEP) davon zu überzeugen, für eine geänderte Fassung von Artikel 13 zu stimmen, in der angemessene Garantien zum Schutz unserer Grundrechte enthalten sind.
Die Europaabgeordnete Julia Reda, Mitglied der Fraktion Die Grünen/EFA, sagte gegenüber der Presse nach der Abstimmung: "Ich werde dieses Ergebnis anfechten und im nächsten Monat eine Abstimmung im Europäischen Parlament beantragen".