Technologie & Rechte

Offener Brief zu Artikel 13 - Die Überwachung und Filterung von Online-Inhalten ist inakzeptabel

Dies ist der offene Brief von 57 Unterzeichnern, in dem die politischen Entscheidungsträger der EU aufgefordert werden, Artikel 13 des neuen Vorschlags zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt zu streichen.

by LibertiesEU

Liberties und EDRi haben einen offenen Brief initiiert, in dem die Mitglieder des Europäischen Parlaments aufgefordert werden, Artikel 13 aus dem Richtlinienentwurf zum Urheberrecht zurückzuziehen. Der Brief wurde von 57 Menschenrechts- und Digital Rights-Organisationen unterzeichnet.

Die Europäische Kommission hat einen Richtlinien-Entwurf vorgelegt, der Internet-Firmen, die nutzergenerierte Inhalte teilen und speichern, wie etwa Video- oder Foto-Sharing-Plattformen oder sogar Websites über kreatives Schreiben, dazu zwingen würde, Uploads auf ihre Dienste zu filtern. Die Unterzeichner argumentieren, dass der Vorschlag zu übermäßiger Filterung und Löschung von Inhalten, sowie zu einer permanenten Überwachung der Online-Aktivitäten der Nutzer führen würde. Diese Bedingungen würden die Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit und auch die Privatsphäre verletzen. Daher fordern die Organisationen die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, Artikel 13 aus dem Text zu streichen.

Hier ist unser offener Brief:

Sehr geehrter Präsident Juncker,

Sehr geehrter Präsident Tajani,

Sehr geehrter Präsident Tusk,

Sehr geehrter Premierminister Ratas,

Sehr geehrter Ministerpräsident Borissow,

Sehr geehrte Ministerinnen und Minister,

Sehr geehrter Europaabgeordneter Voss,

Sehr geehrter Europaabgeordneter Boni,

Die unterzeichnenden Interessenvertreter vertreten Grundrechtsorganisationen.

Grundrechte, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit sind untrennbar miteinander verbunden und bilden die Grundwerte, auf denen die EU beruht. Jeder Versuch, diese Werte zu ignorieren, untergräbt das für die Funktionsfähigkeit der EU erforderliche gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten. Ein solcher Versuch würde auch die Verpflichtungen, die die Europäische Union und die nationalen Regierungen ihren Bürgern gegenüber eingegangen sind, untergraben.

Artikel 13 des Vorschlags zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt enthält Verpflichtungen für Internetunternehmen, die nicht eingehalten werden könnten, ohne den Bürgern übermäßige Beschränkungen der Grundrechte aufzuerlegen.

Artikel 13 führt neue Pflichten ein für Internet-Firmen, die nutzergenerierte Inhalte teilen und speichern, wie etwa Video- oder Foto-Sharing-Plattformen oder sogar Websites über kreatives Schreiben. Pflichten, die diese dazu zwingen würden, Uploads auf ihre Dienste zu filtern. Artikel 13 scheint eine derartige Rechtsunsicherheit zu provozieren, dass Online-Diensten keine andere Möglichkeit bliebe, als die Kommunikation der EU-Bürger zu überwachen, zu filtern und zu blockieren, wenn sie eine Chance haben wollen, auf dem Markt zu bestehen.

Artikel 13 widerspricht den geltenden Vorschriften und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (2000/31 / EG) regelt die Haftung für jene Internetunternehmen, die Inhalte im Namen ihrer Nutzer hosten. Gemäß den bestehenden Regeln besteht eine Verpflichtung zur Löschung von Inhalten, die gegen die Urheberrechtsregeln verstoßen, sobald dies dem Anbieter mitgeteilt wurde.

Artikel 13 würde diese Unternehmen dazu zwingen, den Inhalt ihrer Nutzer aktiv zu überwachen, was der "keine allgemeine Überwachungspflicht" Regel in der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr widerspricht. Das Erfordernis, ein System zur Filterung der elektronischen Kommunikation zu installieren, wurde vom Gerichtshof in den Rechtssachen Scarlet Extended (C 70/10) und Netlog / Sabam (C 360/10) zweimal abgelehnt. Eine Gesetzesvorschrift, nach der Internetunternehmen ein Filtersystem installieren müssen, würde daher mit Sicherheit vom Europäischen Gerichtshof zurückgewiesen werden, weil sie gegen das Erfordernis verstößt, dass ein ausgewogenes Verhältnis bestehen muss zwischen dem Recht auf geistiges Eigentum einerseits und andererseits der Freiheit Geschäfte zu machen und dem Recht auf freie Meinungsäußerung, z. B. um Informationen zu erhalten oder weiterzugeben.

Insbesondere würde das Erfordernis, Inhalte auf diese Weise zu filtern, die in Artikel 11 der Charta der Grundrechte vorgesehene freie Meinungsäußerung verletzen. Wenn Internetunternehmen Filtermechanismen anwenden müssen, um eine mögliche Haftung zu vermeiden, dann werden sie dies tun. Dies führt zu einer übermäßigen Filterung und Löschung von Inhalten und schränkt die Freiheiten Informationen zu teilen sowie Informationen zu erhalten ein.

Wenn die EU-Gesetzgebung mit der Charta der Grundrechte in Konflikt gerät, dürften die nationalen Verfassungsgerichte versucht sein, sie auszusetzen, und eine solche Regelung kann auch vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben werden. Genau das ist bereits mit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24 / EG) passiert, als die EU-Gesetzgeber Kompatibilitätsprobleme mit der Charta der Grundrechte ignorierten. Im Jahr 2014 hat der Europäische Gerichtshof die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt, weil sie gegen die Charta verstoßen hat.

Unter Berücksichtigung dieser Argumente bitten wir die zuständigen Politiker, Artikel 13 zu streichen.


Unterzeichner:

Civil Liberties Union for Europe (Liberties)

European Digital Rights (EDRi)

Access Info

ActiveWatch

Article 19

Associação D3 - Defesa dos Direitos Digitais

Associação Nacional para o Software Livre (ANSOL)

Association for Progressive Communications (APC)

Association for Technology and Internet (ApTI)

Asociación de Internautas

Association of the Defence of Human Rights in Romania (APADOR)

Associazione Antigone

Bangladesh NGOs Network for Radio and Communication (BNNRC)

Bits of Freedom (BoF)

BlueLink Foundation

Bulgarian Helsinki Committee

Center for Democracy & Technology (CDT)

Centre for Peace Studies

Centrum Cyfrowe

Coalizione Italiana Libertà e Diritti Civili (CILD)

Code for Croatia

COMMUNIA

Culture Action Europe

Electronic Frontier Foundation (EFF)

epicenter.works

Estonian Human Rights Centre

Freedom of the Press Foundation

Frënn vun der Ënn

Helsinki Foundation for Human Rights

Hermes Center for Transparency and Digital Human Rights

Human Rights Monitoring Institute

Human Rights Watch

Human Rights Without Frontiers

Hungarian Civil Liberties Union

Index on Censorship

International Partnership for Human Rights (IPHR)

International Service for Human Rights (ISHR)

JUMEN - Human Rights Work in Germany

Justice & Peace

La Quadrature du Net

Media Development Centre

Miklos Haraszti (Former OSCE Media Representative)

Modern Poland Foundation

Netherlands Helsinki Committee

One World Platform

Open Observatory of Network Interference (OONI)

Open Rights Group (ORG)

OpenMedia

Panoptykon

Plataforma en Defensa de la Libertad de Información (PDLI)

Reporters without Borders (RSF)

Rights International Spain

South East Europe Media Organisation (SEEMO)

South East European Network for Professionalization of Media (SEENPM)

Statewatch

The Right to Know Coalition of Nova Scotia (RTKNS)

Xnet


CC: Permanent and Deputy Permanent Representatives of the Members States to the EU

CC: Chairs of the JURI and LIBE Committees in the European Parliament

CC: Shadow Rapporteurs and MEPs in the JURI and LIBE Committees in the European Parliament

CC: Secretariats of the JURI and LIBE Committees in the European Parliament

CC: Secretariat of the Council Working Party on Intellectual Property (Copyright)

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CC: Secretariat of the Council Research Working Party
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