Der Mann aus Oss wurde in diesem Fall vom Public Interest Litigation Projekt, der niederländischen Sektion der International Commission of Jurists (NJCM) unterstützt. Der Fall wurde pro bono von Anwälten der Kanzlei Kennedy van der Laan aus Amsterdam vertreten.
Basierend auf ihrer sogenannten Ausmerzungspolitik für Wohnwagenplätze, wollte die Gemeinde Oss den Kläger räumen lassen und den Wohnwagen permanent entfernen. Dabei ignorierte die Gemeinde die Tatsache, dass der Mann einen Haushalt mit seiner Mutter geteilt hatte und zum neuen Eigentümer des Wohnwagens geworden ist.
Menschenrechte unter Beschuss
Die Gemeinde hatte auch seine kulturellen Rechte als Roma nicht berücksichtigt. Wie auch immer, in dem Urteil des Gerichts in Oost-Brabant vom 14. Januar 2016 befand der Richter, dass es tatsächlich einen gemeinsamen Haushalt gab und sprach dem Kläger das Recht zu, den Mietvertrag zu übernehmen.
Der Koordinator von PILP, Jelle Klaas begrüßte das Urteil, welches dem Kläger sein Recht zuspricht.
"Damit ist sowohl Wagenbewohnern als auch Gemeinden wieder einmal klar geworden, dass die "Ausmerzungspolitik", wie sie von manchen Gemeinden betrieben wird, vor Gericht nicht standhalten kann. Gleichzeitig bedauert er, dass das Gericht die angesprochenen Menschenrechtsverletzungen nicht erwähnt hat, obwohl sie sicherlich auch einen Einfluss hatten.
Das Public Interest Lititgation Project hat sich wegen der Menschenrechtsaspekte dieses Falles angenommen.In einem Brief an das Gericht erklärte PILP den Parteien, warum die Kultur und die Identität der Wohnwagenbewohner, die auch als 'Reisende' bezeichnet werden, mit in Betracht gezogen werden sollte, wenn es darum geht eine Wohnwagenpolitik zu entwickeln und durchzusetzen.
Neben dem Mietrecht des Klägers geht es hier auch um die Achtung der Menschenrechte: Es gibt das Recht auf Respekt vor der Wohnung sowie dem Privat- und Familienleben des Einzelnen. (Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention), das Verbot von Diskriminierung (Artikel 14 der Konvention) und das Recht auf Schutz des Eigentums (Artikel 1 der Konvention).
PILP hat auch auf den Befund des Niederländischen Instituts für Menschenreche hingewiesen, welches die 'Ausmerzungspolitik' von Oss als diskriminierend eingestuft hatte.
Ausmerzungspolitik der Gemeinde
Seit der Aufhebung des Woonwagenwet (Wohnwagengesetz der Niederlande) von 1999, gibt es keine nationale Wohnwagenpolitik mehr. In einer Richtlinie des ehemaligen Ministeriums VROM (Wohnen, Raumplanung und Umwelt) werden den Kommunen jetzt fünf Optionen des Umgangs mit den Wagenplätzen angeboten. Die erste Variante ist die 'Zero Option', die auf die Ausmerzung der Stellplätze abzielt. Gemeinden erreichen das, indem sie unbewohnte Stellplätze entfernen lassen oder den Bewohnern Umsiedlungsoptionen anbieten.
Lies hier mehr über die Ausmerzungspolitik der Gemeinden.