Die Helsinki Foundation for Human Rights hat in einem Fall interveniert, in dem einer physisch behinderten Frau der Mietvertrag gekündigt wurde, weil sie ihr Elektromobil im Treppenhaus ihres Wohnhauses geparkt hatte. Der Vermieter vertrat die Ansicht, die Aufbewahrung der Mobilitätshilfe verstoße gegen den Brandschutz und sei "ein grober Verstoß gegen die Hausordnung". HFHR wies den Vermieter darauf hin, dass sowohl polnisches als auch internationales Recht nicht nur von Behörden sondern auch von der Privatwirtschaft verlangen, Menschen mit Behinderungen respektvoll zu behandeln.