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Polnisches Gericht lehnt Auslieferung eines Flüchtlings in die Türkei ab

Die Türkei wirft Erdal Gökoğlu vor, Mitglied einer Terrorgruppe zu sein, aber sein Status als Flüchtling wurde bereits von den belgischen Behörden bestätigt.

by Polish Helsinki Foundation for Human Rights
Erdal Gökoğlu (C) has refugee status in Belgium. (Image: HFHR)

Anfang April musste das Landgericht in Gorzów Wielkopolski, im Westen von Polen, über einen Auslieferungsantrag der Türkei für Erdal Gökoğlu entscheiden. Ihm wird vorgeworfen, Teil einer terroristischen Vereinigung zu sein.

Erdal Gökoğlu wurde im Januar in Polen bei einer Routinekontrolle durch den Grenzschutz verhaftet. Er wollte nach Polen einreisen, um die Hochzeit seines Freundes zu besuchen. Bei der Überprüfung seiner Dokumente bemerkte die Grenzpolizei, dass er von Interpol auf Antrag der Türkei gesucht wird.

In ihrer Stellungnahme zum Fall Gökoğlu argumentiert die Helsinki Foundation for Human Rights, die Tatsache, dass dem Inhaftierte von den belgischen Behörden ein Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, sei bereits eine ausreichende Begründung, den Auslieferungsantrag der Türkei abzulehnen.

Die Vorschriften der Genfer Flüchtlings-Konvention verbieten es, Flüchtlinge in Länder auszuliefern, in denen ihr Leben in Gefahr sein könnte.

Die Stellungnahme betont auch, dass die Mitgliedsländer der EU in der Grundrechte-Charta das Recht auf Asyl, entsprechend den Regeln der Genfer Konvention, garantieren.

Gericht gibt "positives Signal"

In seiner Urteilsbegründung wies das zuständige polnische Gericht darauf hin, dass Erdal Gökoğlu in Belgien einen Flüchtlingsstatus hat. Das Gericht berücksichtigte sowohl die Stellungnahme der HFHR als auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Kavaklioğlu and Others v. Turkey, welches auch in der Stellungnahme der HFHR zitiert wird.

Erdal Gökoğlu war einer der Kläger in diesem Fall, in dem das Straßburger Gericht feststellte, dass die türkischen Behörden sein, in Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiertes, Recht auf Leben verletzt haben.

Das polnische Gericht argumentiert, dass die Menschenrechte verletzt werden könnten, wenn der Ausländer in die Türkei ausgeliefert wird. In diesem Zusammenhang nahm das Gericht Bezug auf die Aussagen eines Vertreters der HFHR, über Verstöße gegen das Recht auf ein faires Verfahren in der Türkei, zu Folter von Insassen und über die insgesamt schlechten Bedingungen in türkischen Gefängnissen.

"Die Entscheidung des Gerichts im Fall von Erdal Gökoğlu ist ein positives Signal für die Zukunft. Ich hoffe, dass polnische Gerichte eine feste Argumentationslinie entwickeln, nach der die Tatsache, dass einem Flüchtling ein Flüchtlingsstatus gemäß der Genfer Konvention gewährt wird, grundsätzlich eine Ausreichende Begründung für die Ablehnung eines Auslieferungsantrags darstellt", sagte Jacek Białas, ein Anwalt der HFHR der an dem Verfahren teilgenommen hat.

Lage der Gefangenen in der Türkei

In der Türkei gibt es Hunderte von politischen Gefangenen (darunter Journalisten und Universitätsprofessoren) die dafür verurteilt wurden, angeblich Mitglieder militärischer Gruppen oder Unterstützer terroristischer Handlungen zu sein. Häufig werden solche Personen auch ohne hinreichenden Nachweise einer solchen Aktivität verurteilt - und die Definition von Terrorismus ist extrem weit gefasst.

Die Bedingungen in den türkischen Gefängnissen sind sehr schlecht, sie sind überfüllt und der Zugang zu Gesundheitsversorgung ist begrenzt. Richter und Staatsanwälte in der Türkei arbeiten unter enorme

m politischen Druck und ihre Unabhängigkeit ist nicht gewährleistet.

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