Vor zwei Wochen und damit über zwei Jahre nach den traumatischen Erlebnissen von zwei minderjährigen Flüchtlingen aus Afghanistan, sorgte das Oberste Gericht Litauens endlich für Gerechtigkeit, für die Verletzung der Rechte von Minderjährigen wird Litauen eine Strafe von über 6000 Euro bezahlen müssen.
"Heutzutage wird viel geredet über Flüchtlinge die nach Europa und damit auch nach Litauen kommen, deshalb ist es ermutigend, dass das Oberste Gericht den Staat an seine Pflicht erinnert, internationale Vereinbarungen einzuhalten und die Menschenrechte zu respektieren," sagte Jūratė Guzevičiūtė die Geschäftsführerin des Human Rights Monitoring Institute.
Konfrontiert mit Misshandlungen in Litauen
Die beiden Afghanen wurden von Beamten des Grenzschutzes festgenommen, als sie die Litauische Grenze im April 2013 überquerten. Die Jugendlichen gaben an 14 und 17 Jahre alt zu sein und dass sie hierhergekommen seien, um Schutz vor Gefahren, die ihnen in ihrer Heimat drohen, zu finden
Obwohl nationale und internationale Gesetze die strafrechtliche Verfolgung von Asylsuchenden für illegalen Grenzübertritt ausschließen, hat sich Litauen nicht an diese Vorgaben gehalten. Die Jugendlichen wurden festgenommen und drei Monate lang gemeinsam mit erwachsenen Männern inhaftiert. Im Gefängnis waren sie Misshandlungen und Erniedrigungen ausgesetzt.
HRMI und das Rote Kreuz
In Vertretung der Interessen der beiden Afghanen hat das Human Rights Monitoring Institute im November 2013 gemeinsam mit dem Litauischen Roten Kreuz eine Klage eingereicht, um die Inhaftierung und die Verurteilung der Kinder für illegal erklären zu lassen und um eine Wiedergutmachung für die psychischen Belastungen, denen die beiden aufgrund des staatlichen Fehlverhaltens ausgesetzt waren, zu erstreiten.
Obwohl ein regionales Gericht zunächst entschieden hatte, dass der Staat nicht gesetzeswidrig gehandelt hätte, hat der Oberste Gerichtshof Litauens diesen Fehler jetzt korrigiert. Das Gericht war der Ansicht, dass die Behörden den Flüchtlingsstatus der beiden weder rechtzeitig noch angemessen berücksichtigt haben und dass die beiden Anspruch auf besonderen Schutz gehabt hätten.