Staatssekretär Klaas Dijkhoff will es den Flüchtlingen mal wieder zeigen. Fremde pauschal als potentiell straffällig diffamierend, droht er ihnen die Aufenthaltserlaubnis zu entziehen. Derzeit verliert ein verurteilter Asylsuchender seine Aufenthaltserlaubnis, wenn er zu 18 Monaten Gefängnis oder mehr verurteilt wird. Das soll jetzt auf sechs Monate reduziert werden. Das gilt nicht für nach der Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge und die möglichen Konsequenzen der Abschiebung werden berücksichtigt. Für diese Gruppe wird das Limit von 24 auf 10 Monate gesenkt.