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SOTEU 2020: Ein Weckruf im Namen der Demokratie und der Freiheiten?

Linda Ravo spricht darüber, was die Präsidentin der Europäischen Kommission in der diesjährigen Rede zur Lage der Europäischen Union (SOTEU) sagen sollte, um die Demokratie zu stärken.

by Linda Ravo

Die Entwicklungen des letzten Jahres haben gezeigt, dass die EU immer anfälliger wird für staatliche Maßnahmen, die die Rechte und Freiheiten der Menschen untergraben und das für die Gesundheit unserer Demokratien so wichtige System der Checks and Balances zunehmend belasten.

Die Mitgliedstaaten setzen problematische Maßnahmen um, die den Grundwerten zuwiderlaufen, auf denen die EU beruht und die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) festgelegt sind. Zu diesen problematischen Politiken gehören: Eingriffe in die Unabhängigkeit der Justiz, Eingriffe in die Unabhängigkeit und den Pluralismus der Medien, Einschränkung der Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen (CSOs), Einschränkung des Rechts auf friedlichen Protest sowie rhetorische Angriffe und restriktive Politiken gegenüber Randgruppen wie Migranten, ethnischen Minderheiten, Frauen und LGBTIs. In Reaktion auf den durch die Coronavirus-Pandemie verursachten öffentlichen Notstand haben viele EU-Länder übermäßig restriktive Maßnahmen eingeführt, die weit über eine handfeste und angemessene Reaktion auf den Ausbruch hinausgehen. In einigen Fällen ist dies die unbeabsichtigte Folge einer kurzsichtigen Politik. In anderen ist es das Ergebnis der bewussten Versuche autoritärer Politiker, die individuellen Freiheiten und den demokratischen Prozess auszuhöhlen.

Um eine weitere Abkehr von der Demokratie und weiteren Verlust des Vertrauens der Menschen in das EU-Projekt zu verhindern, sollte die Kommission die SOTEU 2020 als Weckruf für die Regierungen und die Staats- und Regierungschefs der EU nutzen, um deutlich zu machen, dass keine weiteren Kompromisse bei Demokratie und Freiheiten akzeptiert werden. Sie sollte davor warnen, dass jeder Angriff auf grundlegende Werte des Artikels 2 mit strengen Sanktionen geahndet wird, und mutige Initiativen ankündigen, um deren Achtung zu fördern und eine weitere Missachtung zu verhindern.

Sicherstellen, dass der Wiederaufbau nach COVID-19 auch die Wiederherstellung der Freiheiten der Menschen einschließt.

Viele EU-Regierungen haben im Namen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit problematische Maßnahmen ergriffen. Vorübergehende Einschränkungen bestimmter Freiheiten können notwendig sein, um Leben zu retten und Risikogruppen zu schützen. Aber in den meisten Fällen geben die Menschenrechte den Bürgern die Instrumente an die Hand, die sie brauchen, um sicherzustellen, dass ihre politischen Führer zum Schutz des Wohlergehens der Menschen handeln. Die Regierungen haben auf die Pandemie reagiert, indem sie diese Rechte stattdessen unnötig eingeschränkt haben. Dazu gehörten unverhältnismäßige Einschränkungen des Demonstrationsrechts, der Meinungs- und Redefreiheit. Diese Einschränkungen sind gerade während einer Pandemie besonders unverantwortlich, wenn die Öffentlichkeit Instrumente der Bürgerbeteiligung braucht, um sicherzustellen, dass ihre RepräsentantInnen ihr Bestes tun, um ihr Wohlergehen zu schützen. Hinzu kamen diskriminierende Maßnahmen, die die Marginalisierung und Polarisierung unserer Gemeinschaften wahrscheinlich noch verschärfen; sowie übertriebene Polizei- und Überwachungsmaßnahmen, die noch lange nach dem Ende der Pandemie in unsere Privatsphäre hineinreichen werden.

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von der EU, dass sie ihre Regierungen dabei unterstützt, die Bevölkerung so sicher wie möglich durch die Pandemie zu bringen. Die Staats- und Regierungschefs der EU haben erkannt, wie wichtig es ist, technische und finanzielle Unterstützung und Koordination von der Union zu sichern, um zu verhindern, dass populistische Autoritaristen die Unzufriedenheit der Öffentlichkeit ausnutzen, um den Euroskeptizismus anzuheizen. Ebenso wichtig ist es für die EU, die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um die Rechte und Freiheiten der Menschen wiederherzustellen und zu fördern, damit die Bürgerinnen und Bürger sicherstellen können, dass ihre Regierungen ihnen gegenüber Rechenschaft ablegen und in ihrem Interesse arbeiten.

In der SOTEU 2020 sollte die Kommissionspräsidentin:

  • sich verpflichten, eine gründliche und auf solidem Monitoring basierende Bewertung darüber zu veröffentlichen, wie sich die Reaktionen der Regierungen auf COVID-19 auf die Rechte und Freiheiten der Menschen ausgewirkt haben;
  • davor warnen, dass die Kommission in den Fällen, in denen Probleme festgestellt werden, klare Empfehlungen an die Regierungen richten wird, um Abhilfe zu schaffen und rechtliche, diplomatische und politische Sanktionen zu ergreifen, sobald deutlich wird, dass ein Mitgliedstaat nicht bereit ist, diese umzusetzen.
  • klarstellen, dass nationale Programme, die im Rahmen des COVID-19 Wiederaufbaufonds finanziert werden sollen, auch danach beurteilt werden, inwieweit sie dazu dienen, sinnvolle finanzielle Unterstützung für zivilgesellschaftliche Organisationen an der Basis bereitzustellen und einen lebendigen zivilen Raum wiederherzustellen und zu pflegen.

Schutz der bürgerlichen Freiheiten

Viele EU-Länder schränken die bürgerlichen Freiheiten und die Fähigkeit der Öffentlichkeit, an ihren Demokratien teilzunehmen, aktiv ein. Dazu gehören die Zensur der Redefreiheit, Einschränkungen des Demonstrationsrechts, ein zunehmend eingeschränkter Zugang zu Informationen und Möglichkeiten der öffentlichen Beteiligung an Entscheidungsprozessen. Die Regierungen schaffen auch ein zunehmend restriktives Umfeld für Aktivisten und zivilgesellschaftliche Organisationen durch feindselige Rhetorik und Verleumdungskampagnen, die von politischen Persönlichkeiten und verbündeten Medien durchgeführt werden, durch Schikanen über legale Kanäle wie Rechnungsprüfungen und missbräuchliche Klagen, Kürzungen öffentlicher Mittel und Versuche, private Finanzierung zu blockieren, sowie durch belastende oder unangemessene rechtliche Rahmenbedingungen. Aktivisten und zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Rechtsstaatlichkeit, demokratischen Pluralismus, Grundrechte, Korruptionsbekämpfung und Umweltschutz einsetzen, werden oft ganz bewusst ins Visier genommen.

Die bürgerlichen Freiheiten und zivilgesellschaftlichen Organisationen sind der Schlüssel zum ordnungsgemäßen Funktionieren einer gesunden Demokratie, denn sie sind die Instrumente, mit denen die Bürgerinnen und Bürger die partizipative Demokratie in die Praxis umsetzen und sicherstellen können, dass ihre Vertreter ihren Anliegen Gehör schenken und auf ihre Anliegen eingehen. Angriffe auf Aktivisten und zivilgesellschaftliche Organisationen sind umso beunruhigender, als die Pandemie die Zivilgesellschaft durch praktische und finanzielle Zwänge ohnehin schon stark behindert hat. Die EU sollte sich verstärkt darum bemühen, diese Trends umzukehren und einen offeneren und lebendigeren zivilgesellschaftlichen Raum zu schaffen, um den Zustand unserer Demokratien zu verbessern.

In der SOTEU 2020 sollte die Kommissionspräsidentin:

  • ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Achtung der bürgerlichen Freiheiten und die Schaffung eines günstigen Umfelds für Aktivisten und zivilgesellschaftliche Organisationen zu den Schlüsselthemen der jährlichen Rechtsstaatlichkeitsberichte der Kommission gehören werden, und zwar vom ersten Bericht an, der Ende des Monats fällig ist;
  • sich verpflichten, in Absprache mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen an der Basis Schritte zur Beseitigung bestehender Missstände zu ermitteln und die Umsetzung ihrer Empfehlungen zu beaufsichtigen;
  • sich verpflichten, die EU-Rechtsvorschriften, die die bürgerlichen Freiheiten schützen können, umfassend und strategisch zu nutzen - einschließlich der Vorschriften über Wettbewerb, Binnenmarktfreiheiten, Standards für das öffentliche Beschaffungswesen sowie den Datenschutz;
  • EU-weite Regeln anzukündigen, um Lücken beim Schutz der bürgerlichen Freiheiten zu schließen, wie z.B. Regeln zur Verhinderung missbräuchlicher Klagen (sogenannte SLAPPs), die darauf abzielen, Kritiker wie Aktivisten, zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Journalisten zum Schweigen zu bringen;
  • die EU-Regierungen nachdrücklich auffordern, den Haushalt für das künftige Rights and Values Programme (Programm für Rechte und Werte), wie vom Parlament vorgeschlagen, zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass Aktivisten und zivilgesellschaftliche Organisationen angemessene Mittel erhalten, um ihre langfristige finanzielle Nachhaltigkeit zu gewährleisten und ihre Widerstandsfähigkeit gegen Angriffe und Einschränkungen zu erhöhen.

Stärkung der Fähigkeit der EU, die Werte des Artikels 2 zu fördern und zu schützen

Bislang hat die EU nur bescheidene Erfolge dabei erzielt, autoritäre Regierungen davon zu überzeugen, von ihren absichtlichen Angriffen auf grundlegende Werte des Artikels 2 wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte Abstand zu nehmen.

Initiativen der Kommission und des Parlaments gegen Ungarn und Polen, einschließlich der Aktivierung des Rechtsstaatlichkeitsrahmens und der Auslösung des Verfahrens nach Artikel 7, haben sich stark auf die Bereitschaft des Rates verlassen, Sanktionen auch tatsächlich umzusetzen. Gleichzeitig gingen die rechtlichen Schritte und die öffentlch geäußerten Bedenken der EU-Führer nicht mit den tatsächlichen Maßnahmen der politischen Parteien der EU einher, die darauf abzielten, Mitgliedschaften nationaler Parteien, die gegen die Werte des Artikels 2 verstoßen, auszusetzen oder diese auszuschließen, was sich insbesondere in der langen Debatte über den Ausschluss der ungarischen Regierungspartei Fidesz aus der Mitte-Rechts-Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) gezeigt hat. Die Achtung der Werte des Artikels 2 scheint politischen Spielen zum Opfer zu fallen. Aber das muss nicht so bleiben.

In der SOTEU 2020 sollte die Kommissionspräsidentin folgendes tun:

  • ausdrücklich darauf hinweisen, dass die jährlichen Rechtsstaatsberichte der Kommission klare Empfehlungen für die Mitgliedstaaten enthalten werden, deren Umsetzung streng überwacht wird;
  • den Rat auffordern, ein regelmäßiges Peer-Review-System über die Einhaltung der Werte aus Artikel 2 einzurichten;
  • sich verpflichten, den Abschluss einer interinstitutionellen Vereinbarung zur Stärkung der Werte von Artikel 2 zu unterstützen, wie vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Parlaments vorgeschlagen;
  • die EU-Institutionen aufzufordern, darüber nachzudenken, wie eine striktere Einhaltung der Werte des Artikels 2 durch die politischen Parteien der EU und ihre nationalen Mitgliedsparteien gewährleistet werden kann, wobei auf den bestehenden Anforderungen für die Registrierung und Finanzierung der politischen Parteien in der EU aufgebaut werden soll;
  • den Rat und das Parlament nachdrücklich auffordern, die Verhandlungen über den Vorschlag der Kommission abzuschließen, die EU-Finanzierung von der Achtung der Rechtsstaatlichkeit abhängig zu machen. Die Regierungen sollten sich auf einen wirksamen Mechanismus zur Aussetzung von Geldern einigen, der von der Kommission auch ohne die Unterstützung durch eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten ausgelöst werden kann. Sie sollten auch sicherstellen, dass die Endbegünstigten, einschließlich der Organisationen der Zivilgesellschaft, von alternativen Verteilungskanälen profitieren können;
  • die EU-Regierungen nachdrücklich auffordern, den Haushalt für das künftige Programm "Rechte und Werte", wie vom Parlament vorgeschlagen, zu überarbeiten und der Finanzierung Vorrang einzuräumen, um die Unterstützung der Werte nach Artikel 2 an der Basis zu fördern.
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