Die Stiftung würdigte die Bemühungen der polnischen Behörden, die vom Europarat entwickelten Standards umzusetzen. Allerdings gibt es noch viele Urteile, die noch nicht von der polnischen Regierung implementiert wurden. Auch im Bereich der Gesetzgebung bleibt viel zu tun.
Parlamentarische Unterstützung erforderlich
Die Helsinki Foundation for Human Rights (HFHR) verwies in ihrem Bericht auch auf institutionelle Probleme und stellte fest, dass die vollständige Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs auch dadurch behindert wird, dass das Parlament keinen ständigen Unterausschusses für die Umsetzung von EGMR-Urteilen ernannt hat. Ein solcher Unterausschuss wurde vom vorigen Parlament eingerichtet.
"Die Gründung des Unterausschusses im Jahr 2014 wurde weitgehend unterstützt von den inländischen Institutionen und dem Europarat, der seit langem eine verstärkte Einbeziehung der nationalen Parlamente in den Umsetzungsprozess fordert. Die Bedeutung der Beteiligung des Parlaments an der Überwachung der Umsetzung der EGMR Urteile wurde von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates bei vielen Gelegenheiten hervorgehoben", betont das Mitglied des HFHR-Vorstandes Dominika Bychawska-Siniarska.
Wiederkehrende Verstöße
Der Bericht des HFHRs erörtert die Umsetzung von Urteilen in Fällen, die sich auf die Redefreiheit beziehen, oder das Fehlen einer legislativen Überprüfung des Jugendgesetzes. Ein besonderer analytischer Schwerpunkt war auch die Einhaltung der Empfehlungen der nationalen Behörden in den Urteilen über CIA-Geheimgefängnisse.
"In dem Bericht analysierte die Stiftung die Umsetzung von Urteilen in wichtigen Themenbereichen in denen Verletzungen in der Regel weiterhin vorkommen, wie z. B. Einweisungen in Pflegeheime, Status von High-Risk Gefangen, Untersuchungshaft oder übermäßige Dauer von Verfahren", bermerkt Katarzyna Wiśniewska, eine Anwältin, die für HFHR arbeitet.
Unilaterale Erklärungen
Der Bericht betont auch, dass viele Fälle mit einer einseitigen Erklärung der Regierung gelöst wurden, was die die Fähigkeit des Ministerkomitees des Europarates einschränkt, die Umsetzung dieser Erklärungen zu überwachen und ihren tatsächlichen Einfluss auf die lokale Praxis zu prüfen.
"Hier ist ein institutioneller Wandel in den Verfahren des Ministerkomitees erforderlich", so die HFHR.
Auf den Bericht kann hier zugegriffen werden.