Der niederländische Innenminister Ronald Plasterk muss seine Weigerung, Statistiken über das Abhörverhalten des Geheimdienstes (AIVD) zu veröffentlichen besser begründen. Diese Entscheidung wurde im Anschluss an einen Fall um einen Journalisten, der Abhörstatistiken einsehen wollten, vom Verwaltungsgericht des Staatsrats, dem höchsten Verwaltungsgerichtlichen Instanz der Niederlande, weitergereicht. Demnach hätte der Minister besser begründen müssen, warum die Statistiken Einblick in die Arbeitsmethoden von AIVD geben würden.