Das Bulgarian Helsinki Committee (BHC) hat am 20. Juni, dem internationalen Tag der Flüchtlinge, seinen Bericht zum Asylverfahren: "2014 Annual Monitoring Report on Refugee Status Determination Procedures" herausgegeben. Den Bericht steht hier zum Download bereit.
Drei Hauptthemen
Verbesserungen werden hauptsächlich in drei Bereichen gefordert. Erstens fordert das BHC, einen schnellen und effizienten Zugang zum Asylverfahren bei den regionalen Abteilungen der staatlichen Asylbehörde.
Zweitens muss Bulgarien sicherstellen, dass Asylsuchenden während des Feststellungsverfahrens sinnvolle Rechtshilfe zukommt. Ein drittes Hauptproblem war 2014 der Mangel an Sicherheiten für die Achtung der Rechte unbegleiteter asylsuchender Kinder.
Momentan ist es üblich, dass diese Kinder rechtliche Verfahren durchlaufen, ohne dass ihnen ein Vormund zugewiesen wird, wodurch die Rechte solcher Kinder gefährdet sind.
Ergebnisse
Zugang zum Territorium
2014 reichten 8204 Personen Asylgesuche ein, was einen Zuwachs um 35 Prozent gegenüber letztem Jahr bedeutet. Der Zuwachs ist auf den fortdauernden Bürgerkrieg in Syrien, die aufflammenden Konflikte in Irak, in anderen Ländern des Mittleren Ostens sowie in Afrika südlich der Sahara zurückzuführen.An erster Stelle der Herkunftsländer stand Syrien, gefolgt von Afghanistan.
2014 wurden insgesamt 1250 Grenzschutzbeamte und 1350 reguläre Polizeikräfte entlang der Bulgarisch-Türkischen Grenze eingesetzt. Das Innenministerium gab an, dass in 2014 6400 Bürgern aus Drittstaaten offiziell die Einreise nach Bulgarien verweigert wurde, diese wurden hauptsächlich in die Türkei zurückgeschickt.
In den meisten Fällen handelt es sich bei Bürgern von Drittstaaten die nach Bulgarien einreisen, bzw. versuchen einzureisen, um Personen, die auf der Flucht aus Konfliktzonen, vor großer Unsicherheit oder vor umfassenden Verletzungen der Menschenrechte sind.
Unbegleitete Kinder
2014 haben 940 unbegleitete Kinder Anträge auf internationalen Schutz in Bulgarien gestellt, dass bedeutet im Vergleich zu 2013 einen Zuwachs um 80 Prozent. Wie in den Jahren zuvor, war das größte Problem in Bezug auf das Asylverfahren unbegleiteter Kinder auch 2014 die Abwesenheit von Sicherungsmechanismen für den Schutz ihrer Rechte, dadurch, dass ihnen kein Vormund zugewiesen wurde, was den unbedingten juristischen Mindeststandard bedeuten würde.
Sämtliche Asylverfahren unbegleiteter Kinder wurden durch die zuständige Behörde lediglich im Beisein eines Sozialarbeiters durchgeführt. Es wurde auch festgestellt, dass die anwesenden Sozialarbeiter ihrer Pflicht, im Interesse des Kindes zu handeln, nicht nachkommen, da sie weder wirkliche Hilfe anbieten noch bei der Befragung des Kindes einschreiten, wenn es nötig wäre. Man kann also sagen, dass ihre Beteiligung an dem Verfahren eine reine Formalität ist. Unbegleiteten asylsuchenden Kindern wurde von administrativer Seite her keine Rechtsbeihilfe gewährt: in 100% der ausgewerteten Verfahren der Asylbehörde stand den Kindern kein Rechtsanwalt zur Seite.
Kein Integrationsprogramm
Seit dem Ende des Nationalen Integrationsprogramms (NIP) von 2013 im Dezember desselben Jahres, hat Bulgarien kein neues Integrationsprogramm angenommen oder eingeführt. Anfang Juli 2014 hat die Regierung Bulgariens die Strategie zur Integration von unter internationalem Schutz stehenden Personen in der Republik Bulgarien (2014 - 2020) aufgelegt. Der Strategie fehlten allerdings ein Programm und die notwendigen finanziellen Mittel, weshalb Bulgarien 2014 kein Flüchtlingsintegrationsprogramm implementiert hat.
Dadurch, dass es 2014 keinerlei Hilfe zur Integration gab, bleibt neu anerkannten Flüchtlingen und Personen denen ein Schutzstatus gewährt wurde der Zugang zu vielen Grundrechten ziviler und sozialer Natur verwehrt.
Der Bericht ist hier in voller Länge erhältlich.