Der Mutter eines heute 18 Monate alten Jungen wurde das Sorgerecht entzogen, nachdem ihr Sohn bereits mit fünf Monaten in einem Pflegeheim untergebracht wurde.Der Junge wurde der Mutter weggenommen, obwohl nachweisbar ist, dass diese sich ausreichend um ihn gekümmert hat und es keinen legitimen Grund für den Entzug des Sorgerechts gab.
Die League of Human Rights, welche sich des Falles angenommen hat, konnte die Aufhebung der einstweiligen Verfügung erwirken, die als Basis für die Wegnahme des Kindes diente. League of Human Rights fordert auch eine Entschädigung für die Schmerzen und das Leid, welche nicht nur durch den unrechtmäßigen Entzug des Sorgerechts der Mutter entstanden sind, sondern vor allem durch den verlängerten Aufenthalt des Kindes in einem Kinderheim.
Institutionelle Pflege von Kleinkindern
Unter Fachkräften gilt es mittlerweile als Konsens, dass die institutionalisierte Pflege eines so jungen Kindes eine Misshandlung darstellt und seine Entwicklung ernsthaft und irreversibel schädigt. Kinder in Kinderheimen haben keine spezifische Bezugsperson, was aber in diesem Alter entscheidend ist, da Kleinkinder erst durch diese Person Kontakt zur Außenwelt aufnehmen und ein Sicherheitsgefühl entwickeln.
Anna Hofschneiderová, eine Anwältin der League of Human Rights, gab die folgende Erklärung ab.
"Wir glauben, dass wir in diesem Fall nicht nur diesem einen Jungen helfen können, sondern all jenen kleinen Kindern, die in solchen Institutionen untergebracht sind oder denen die Gefahr droht, dort untergebracht zu werden. Wenn die verantwortlichen Behörden anerkannt haben, dass die institutionelle Unterbringung von so jungen Kindern eine Form der Misshandlung darstellt, werden sie unmissverständlich für die Schließung dieser Einrichtungen eintreten müssen und die entsprechenden Maßnahmen per Gesetz für unzulässig erklären. Die Regierung wurde bereits in einer früheren Resolution durch das Committee on the Rights of the Child dazu aufgefordert, dabei wurde auf die Slowakei verwiesen, wo die institutionelle Unterbringung von Kindern unter sechs Jahren unzulässig ist. Kinde in so einem jungen Alter sollten, wenn sie der elterlichen Fürsorge entzogen werden, ausschließlich in Pflegefamilien, typischerweise bei den Erziehungsberechtigten, untergebracht werden."