Die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEPs) haben am 26. März die EU-Urheberrechtsrichtlinie verabschiedet, und damit die letzte Hürde genommen, bevor die Verordnung in Kraft tritt. Die heute verabschiedete Richtlinie beinhaltet den umstrittenen Artikel 13, der in einem übereifrigen Versuch, Urheberrechtsverletzung zu reduzieren, die freie Meinungsäußerung im Internet stark einschränkt.
Die letzte Abstimmung endete mit 348 Ja-Stimmen, 274 Nein-Stimmen und 36 Enthaltungen. Ein getrennter Wahlgang über die Frage, ob Artikel 13 aus dem Rest der Richtlinie gestrichen werden soll, scheiterte mit nur 5 Stimmen.
Die Urheberrechtsrichtlinie, deren erste Fassung 2016 veröffentlicht wurde, zielt auf die Harmonisierung der Rechtsvorschriften für den digitalen Binnenmarkt ab.
Die Kehrseite der Upload-Filter
Artikel 13 der Richtlinie reguliert große Internetplattformen und ändert die bestehende Haftungsregelung. Bisher lag die Haftung für urheberrechtsverletzende Inhalte bei der Person oder Einrichtung, die sie hochgeladen hat, es sei denn, die Plattform wurde über die Urheberrechtsverletzung informiert oder hatte Kenntnis davon. Mit Artikel 13 der Urheberrechtsrichtlinie wird diese Haftung jetzt auf die Internetplattform verlagert, auf der die Inhalte gehostet werden (z.B. YouTube oder Facebook).
Wenn einem Internetunternehmen urheberrechtsverletzende Inhalte auf seiner Website nachgewiesen werden, muss es mit hohen Geldbußen von Seiten der EU rechnen. Um dies zu vermeiden, müssen Plattformen "Upload-Filter" implementieren - automatisierte Bots, die jeden Upload auf Inhalte überprüfen, die gegen das Urheberrecht verstoßen könnten, und verhindern, dass markierte Inhalte geteilt werden.
Was ist dann das Problem mit Upload-Filtern? Lass es die Pandas erklären.
Es stimmt, dass die Urheberrechtsrichtlinie mehrere Verbesserungen enthält, und Harmonisierung ist sicherlich ein wichtiger Schritt. Wir dürfen jedoch die eindeutige Gefahr, die von Artikel 13 ausgeht, nicht ignorieren, denn dieser schränkt die freie Meinungsäußerung im Internet und die Freiheit des Internets unangemessen stark ein. Artikel 13 schafft eine Situation, in der Start-ups und andere kleine Unternehmen, die es sich nicht leisten können, teure Upload-Filter einzuführen, bzw. die unglaublich viele Angestellte einzustellen, die für die Überprüfung jedes Uploads erforderlich wären, stark benachteiligt sind.
Nicht zuviel verlangt
Im vergangenen Juli schienen wir kurz vor einer Lösung für die neue Urheberrechtsgesetzgebung zu stehen, bei der das freie und offene Internet nicht auf der Streck bleiben müsste. Akademiker, Kreative, Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen, sowie ein UN-Sonderberichterstatter sprachen sich gegen Artikel 13 aus. Mehr als 5,1 Millionen Menschen haben eine Petition gegen ihn unterzeichnet, und Zehntausende von Menschen sind gegen Artikel 13 auf die Straße gegangen.
Wir haben nicht viel verlangt - nur die Streichung von Artikel 13.
Daraus ist nichts geworden. Es fehlten 5 Stimmen. Im Vorfeld der Abstimmung wurden diejenigen, die gegen Artikel 13 protestierten, verleumdet und als 'Marionetten' großer Internet-Giganten abgetan. Wir hoffen wirklich, dass das keiner glaubt, denn nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein.
In fast jedem Fall, bei fast jedem Gesetz, gibt es verschiedene Werte zu beachten und zu schützen. Diesmal haben Plattenlabel und Filmstudios gewonnen und EU-Bürgerinnen und -Bürger, weniger bekannte Künstlerinnen und Künstler, Computerspielerinnen und Spieler und Softwareentwicklerinnen und -entwickler haben verloren.
Liberties ist der Ansicht, dass Artikel 13 gegen die in der EU-Charta verankerten Grundrechte verstößt. Wenn die Mitgliedstaaten die neue Richtlinie umsetzen, ist es sehr wahrscheinlich, dass Menschenrechtsverteidiger den Europäischen Gerichtshof anrufen werden, um zu überprüfen, wie dieser die Grundrechte gegenüber dem Urheberrecht bewertet. Liberties wird dabei sein.